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Aktuelle Stunde zum LKH Voitsberg im Landtag

KPÖ: Schließung der Geburtenstation ist unverantwortlich!

Unter dem Titel „Schließung der Geburtenstation Voitsberg: Wird die Gefährdung von Müttern und Kindern bewusst in Kauf genommen?“ hielt der steirische Landtag am 11. Dezember auf Antrag der KPÖ in der Landtagssitzung am 11. Dezember eine Aktuelle Stunde ab.

Grund für diesen Schritt ist ein viel beachtetes internes Dokument des LKH Voitsberg vom 9.11.2012. Darin ist wörtlich zu lesen:

„Im LKH Voitsberg darf nach der Schließung keine Geburt mehr stattfinden. Egal ob eine Patientin selbst unser Krankenhaus aufsucht, oder irrtümlich von der Rettung hierher gebracht wird, sie MUSS an die nächste Gebärklinik weitergeleitet werden, auch wenn die Geburt schon im Gange ist und AUCH wenn eine Komplikation zu erwarten [ist]!“

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler, die die Initiativen gegen die Schließung der Geburtenstation im Bezirk unterstützt hat, erwartet in der Aktuellen Stunde eine Stellungnahme von Gesundheitslandesrätin Edlinger-Ploder.

Hier die Rede von KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler:
Aktuelle Stunde: „Zur Schließung der Gebärstation am LKH Voitsberg“ (11. Dezember 2012)

Der Regionale Strukturplan Gesundheit – kurz RSG – beinhaltet eine Reihe von Abteilungs- und Krankenhausschließungen, Verlegungen und Zusammenlegungen – alles in allem lässt dieser Plan, was das Gesundheitswesen in der Steiermark betrifft, keinen Stein auf dem anderen.

Ganz im Gegensatz zum zur Beginn der Legislaturperiode vorgelegten „Regierungsübereinkommen“ unserer so genannten Reformpartner: Da spricht man in der Präambel nämlich noch von einer notwendigen und gewollten „qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung“ und im Kapitel III. SOZIALES, GESUNDHEIT, SPORT gibt es die Zusicherung, dass Spitalsstandorte erhalten bleiben.

Davon merkt man allerdings nichts mehr. Über die Art und Weise, wie die betroffenen Anstaltsleitungen, Beschäftigten, Gemeinden und schlussendlich auch die Bevölkerung informiert wurde, will ich hier gar nicht mehr reden. Sie wissen selbst, dass diese Vorgangsweise weder höflich, noch korrekt und schon gar nicht demokratisch war. Mit ein Grund dafür, dass sich in einigen Regionen großer Widerstand gebildet hat.

In Voitsberg zum Beispiel wurde nach unzähligen Protesten und Unterschriftensammlungen auch ein Bezirksvolksbegehren gegen die Schließung der Geburtenstation ins Leben gerufen, über 13.500 Menschen aus dem Bezirk haben für den Erhalt unterschrieben. Das scheint Sie nicht sonderlich zu beeindrucken, denn, Frau Landesrätin Edlinger Ploder, Sie haben ja schon mehrmals kundgetan, dass an dem RSG nicht zu rütteln ist und dieser durchgezogen wird.

Inzwischen gibt es aber immer wieder neue Erkenntnisse, die nicht nur die Sinnhaftigkeit dieser Schließung massiv in Frage stellen, sondern auch aufzeigen, dass künftig Geburten im Bezirk Voitsberg für Mutter und Kind lebensbedrohend sein werden, zumindest aber generell riskant – WARUM?

Es wurde von verschiedenen Seiten aufzeigt, dass die Kapazität der Frauenklinik Graz bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist und dass mit der Schließung der Geburtenstation in Voitsberg das Risiko für potenzielle Schadensfälle durch gleichzeitige Behandlungsbedürftigkeit bei zu geringer bzw. qualitativ geringen räumlichen und personellen Ressourcen steigen könnte. Was von Ihnen bis dato völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass die Ausgangssituation zur Schließung der Geburtenstationen auf Zahlen des Beratungsunternehmens Ebner-Hohenauer aufbaute. Mittlerweile ist bekannt, dass die aktuelle PatientInnenstromanalyse aufgezeigt hat, dass diese damaligen Schätzungen nicht der Realität entsprechen und zu gering angesetzt waren.

Es ist auch bekannt, dass, wenn es zur Schließung in Voitsberg kommt, eine Erweiterung des Kreißsaalbereiches in Graz aufgrund der Steigerung der Geburtenanzahl im Großraum Graz notwendig ist. Das die räumliche und personelle Überlastung ein Sicherheitsrisiko für die Patientinnen darstellt, gibt es von den MitarbeiterInnen der Frauenklinik schriftlich.

Werden Sie in Graz dann ausbauen? Kostet ein Ausbau der Grazer Frauenklinik weniger, als der Erhalt der Gebärstation in Voitsberg? Ich nehme an, dass Ihnen, Frau Landesrätin, diese Fragen schon gestellt wurden, aber ich habe noch keine Antwort von Ihnen dazu gehört:

• Wie erhöht sich das Risiko an der Frauenklinik in Graz nach der Schließung der Geburtshilfe in Voitsberg?
• Wie erhöht sich die straf- und zivilrechtliche Bedrohung für MitarbeiterInnen der KAGes aufgrund potenzieller Schadensfälle durch gleichzeitige Behandlungsbedürftigkeit bei zu geringer bzw. qualitativ geringen räumlichen und personellen Ressourcen?
• Wer übernimmt die Verantwortung und wer haftet für potentielle Schadensfälle durch Überlastung der Kreißsaalkapazität in Graz insbesondere bei den in der Geburtshilfe möglichen Notfall- und Spitzenauslastungen?

Wenn wir hier im Landtag im Zusammenhang mit der Schließung der Geburtenstation in Voitsberg von „riskant“ und „lebensbedrohend“ gesprochen haben, dann haben Sie uns immer wieder gesagt, wir würden hier Panikmache betreiben. Ich darf Sie nun aber bitten, zu folgenden Fakten Stellung zu nehmen: Der Öffentlichkeit liegt ein interner Bericht der KAGes vom 09.11.2012 vor, welcher das Prozedere nach Schließung der Gebärklinik festlegt. Und darin steht folgendes: Am 14.12.2012 darf die letzte Geburt regulär aufgenommen werden. Ab 21.12.2012 darf das LKH Voitsberg von der Rettung für eine Geburt nicht mehr angefahren werden, auch nicht wenn diese bereits im Gange ist. Auch der in der Tagesklinik anwesende Gynäkologe kann keine Geburt mehr leiten.

Ich darf zitieren:
• Im LKH Voitsberg darf nach der Schließung keine Geburt mehr stattfinden. Egal ob eine Patientin selbst unser Krankenhaus aufsucht, oder irrtümlich von der Rettung hierher gebracht wird, sie MUSS an die nächste Gebärklinik weitergeleitet werden, auch wenn die Geburt schon im Gange ist und AUCH wenn eine Komplikation zu erwarten [ist]!
• Eine vital bedrohte Patientin, unabhängig davon, ob ein gynäkologisches oder geburtshilfliches Problem vorliegt, die irgendwie in unser Krankenhaus gelangt, MUSS zur Stabilisierung aufgenommen werden. Es muss dann „alles, was im Haus möglich ist“ unternommen werden, um zumindest die Frau/Mutter zu retten. Ob eine Patientin ins LKH Deutschlandsberg oder an die Gyn./Geb.-Abteilung des Klinikums gebracht/transferiert wird, richtet sich nach dem Wunsch der Patientin bzw. nach dem Ermessen des/r Notarztes/ärztin.

Eine Patientin, die das Voitsberger Krankenhaus aufsucht, egal ob sie mit der Rettung gekommen ist oder selbständig, MUSS also weitergeleitet werden – auch, wenn die Geburt schon im Gange ist und auch wenn eine Komplikation zu erwarten ist! Ist das die „notwendige“ Lenkung der PatientInnenströme, von denen auch von Ihrer Seite immer wieder gesprochen wurde? Können Sie es als zuständige Gesundheitslandesrätin verantworten, dass hier offensichtlich „Hilfeverweigerung“ besprochen und festgeschrieben wurde?

Die Bevölkerung hat ihren Unmut vielerorts mit BürgerInneninitiativen kundgetan:
• Rund 40.000 Unterschriften in Hörgas,
• über 11.500 Unterschriften gegen die Privatisierung des LKH West,
• über 7.000 Unterschriften in Wagna und die bereits erwähnten mehr als 13.500 Unterschriften aus Voitsberg sollten Ihnen zu denken geben!
Die geplante Schließung der Geburtenstation in Voitsberg sehe ich als eine der risikoreichsten Entscheidungen überhaupt und zwar für alle Beteiligten: Für die KAGES, für die MitarbeiterInnen und vor allem für die Patientinnen!

Veröffentlicht: 11. Dezember 2012

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