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AK-Steiermark: SP und VP lehnen Antrag auf EU-Volksabstimmung ab

Peter Scherz: Schade, dass hier Regierungsloyalität über Arbeiterinteressen gestellt werden

EU-Volksabstimmung und Volkshochschule
Das waren die GLB-Themen in der AK-Vollversammlung

SPÖ und ÖVP lehnten es in der Vollversammlung der steirischen AK am Donnerstag ab, für eine Volksabstimmung über den neuen EU-Vertrag einzutreten. Der Antrag war vom Linksblock-Mandatar Peter Scherz eingebracht worden.
Peter Scherz: Wesentliche Kritikpunkte an der ursprünglichen „EU-Verfassung“, wie eine Verpflichtung zur Aufrüstung, die Einführung einer „Verteidigungsagentur“ zur Ankurbelung der Aufrüstung, eine militärische Beistandsverpflichtung oder die Sicherstellung eines „Binnenmarktes mit freiem und unverfälschten Wettbewerb" und damit auch die Unterordnung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter die Interessen eines gewinnorientierten Marktes, sind auch weiterhin Teil des neuen EU-Reformvertrages oder beigefügter Protokolle. Die Inhalte des EU-Reformvertrages haben wesentliche Auswirkungen auf unsere Neutralität und die Lebensbedingungen der Menschen unseres Landes. Deshalb ist eine Volksabstimmung unserer Meinung nach notwendig.“
Der kommunistische AK-Rat bedauerte es sehr, dass sich die großen Fraktionen trotzdem in dieser Frage mehr von der Loyalität zur Regierung als von den Interessen der arbeitenden Menschen leiten lassen.

Ein zweiter Antrag wurde zugewiesen. Darin geht es um die Streichung von Ermäßigungen bei der Volkshochschule: Für AusgleichszulagenempfängerInnen und BezieherInnen von Arbeitslosengeld gewährte die Volkshochschule bis zum Ende des letzten Semesters eine 90%ige Ermäßigung auf ihre Kurse. Aufgrund der neuen Geschäftsbedingungen wurden für beide Gruppen diese Ermäßigungen gestrichen, und es gelten nur mehr die allgemeinen 20-Prozent-Rabatte für AK-Zugehörige.
Während ArbeitslosengeldbezieherInnen die Möglichkeit haben, sich mit der Bestätigung des aktuellen Arbeitslosengeldbezuges eine - dem Bildungsscheck gleichwertige - Reduktion des Kursbeitrages um 50 Euro zu holen, fallen Ausgleichszulagenempfänger und -empfängerinnen hier durch den Rost.

Peter Scherz: „Der GLB fordert die Rücknahme dieser Änderung und die Wiedereinführung einer 90%igen Ermäßigung für AusgleichzulagenempfängerInnen und BezieherInnen von Arbeitslosengeld.“

22. November 2007