Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

60 Jahre Verstaatlichtengesetz

Parteder: Wir bekräftigen Bekenntnis zum öffentlichen Eigentum

Vor 60 Jahren, am 26. Juli 1946, beschloss der Nationalrat mit dem Stimmen aller drei demokratischen Parteien – ÖVP, SPÖ und KPÖ – das 1. Verstaatlichungsgesetz. Mit diesem Gesetz wurden die damaligen drei österreichischen Großbanken, der Bergbau, die Erdölförderung und -verarbeitung, die Hüttenindustrie sowie Großbetriebe der Maschinen- und Metallindustrie, des Fahrzeugbaus, der Elektroindustrie und chemischen Industrie verstaatlicht.
Ein Jahr darauf wurde die gesamte Elektrizitätswirtschaft in staatlichen Besitz überführt. Heute, 60 Jahre danach, sind von den Verstaatlichungen nur mehr ÖIAG-Beteiligungen an börsenotierten Unternehmen wie AUA, OMV, Post AG und Telekom Austria übriggeblieben. 1987 erfolgte zur Zeit der Großen Koalition der Startschuss zu einer Reprivatisierungswelle, die mit dem Antritt der schwarz-blauen Regierung im Jahr 2000 und ihrem Privatisierungsauftrag zum Totalverkauf der wichtigsten österreichischen Unternehmen führte.
Der steirische KPÖ-Vorsitzende Franz Stephan Parteder nahm diesen wichtigen Jahrestag zum Anlass, um auf die positive Rolle der Verstaatlichten Industrie in unserem Land hinzuweisen: „Das öffentliche Eigentum ist nämlich keine Sache von gestern, sondern in vielen Bereichen des Lebens eine Notwendigkeit. Unsere Bewegung bekennt sich zum öffentlichen Eigentum und zur positiven Tradition der Verstaatlichten in Österreich.

Wir sagen auch ganz offen, dass viele Probleme in unserer Gesellschaft nur dann im Sinne der Allgemeinheit gelöst werden können, wenn es gelingt, das kapitalistische Eigentum in Banken oder Konzernen zurückzudrängen und das öffentliche Eigentum an Leistungen der Daseinsvorsorge zu erhalten.
Beim Verkauf von öffentlichem Eigentum wie ÖBB, Stadtwerken, Energie- und Wasserversorgung oder Gemeindewohnungen kann es keine Zustimmung der KPÖ geben.“

25. Juli 2006