5800 Euro pro Monat für ÖGB Funktionäre
Gehaltslimit beim ÖGB
Die ÖGB-Reform bringt ein Gehaltslimit von 5800 Euro netto pro Monat für Funktionäre. Der durchschnittliche Österreicher verdient monatlich rund 1350 Euro; und da wird der Gewerkschaftsbeitrag erst abgezogen.
Die ÖGB-Reform bringt ein Gehaltslimit von 5800 Euro netto pro Monat für Funktionäre. Der durchschnittliche Österreicher verdient monatlich rund 1350 Euro; und da wird der Gewerkschaftsbeitrag erst abgezogen.
„Wir brauchen neue Glaubwürdigkeit”, ließ Obergewerkschafter Rudolf Hundstorfer nach der eben abgehaltenen Gewerkschaftsklausur wissen, in der man sich auf das neue „Gehaltsmodell” einschwor. Das sieht vor, dass die Funktionäre maximal 5800 Euro netto pro Monat aufs Konto bekommen und nicht mehr als zwei bezahlte Gewerkschaftsjobs haben dürfen. Weitere Eckpunkte der Klausur: 33 Prozent Frauenanteil, unveränderte Beiträge, Weiterbestehen der Teilgewerkschaften.
Ob das neue Gehaltsmodell zu mehr Glaubwürdigkeit beiträgt, ist allerdings mehr als fraglich. Im Gegensatz zu den maximal 5800 Euro für einen ÖGB-Funktionär bringt ein durchschnittlicher Österreicher gerade 1350 Euro pro Monat nach Hause. Und da muss er – so er ÖGB-Mitglied ist ˆ und noch jenen Beitrag leisten, mit dem die ÖGB-Gehälter bezahlt werden.
Geradezu ein Hohn ist das Festlegen auf höchstens zwei ÖGB-Jobs für einen Funktionär. Otto Normalverbraucher ist mit seinem 1350-Euro-Ganztagesjob voll ausgelastet und hat nahezu keine Chance, etwas zusätzlich zu verdienen. Die ÖGBler hingegen greifen mit Hilfe zweier Jobs in die leere ÖGB-Kasse. Womit ganz klar ist, dass man mit einem Job beim ÖGB nicht extra viel Arbeit haben kann. Und das wiederum stellt die enormen Bezüge erst Recht in Frage.
Der Nachgeschmack ist ein bitterer. Wie es aussieht, hat man beim ÖGB jegliche Bodenhaftung und jeglichen Bezug zur heimischen Arbeitswelt verloren, die man eigentlich vertreten und schützen sollte. Wie sonst kann man auf so astronomische Gehalts- und Arbeitsvorstellungen kommen, die ein
Hohn für jeden österreichischen Arbeiter und Angestellten sind? So schaut es weiter danach aus, als ob beim ÖGB nur zählt, möglichst schnell ein höherer Bonze zu werden, um dann ordentlich abzukassieren.
Das Modell soll beim ÖGB-Bundeskongress am 22. Jänner 2007 behandelt werden.
„Wir brauchen neue Glaubwürdigkeit”, ließ Obergewerkschafter Rudolf Hundstorfer nach der eben abgehaltenen Gewerkschaftsklausur wissen, in der man sich auf das neue „Gehaltsmodell” einschwor. Das sieht vor, dass die Funktionäre maximal 5800 Euro netto pro Monat aufs Konto bekommen und nicht mehr als zwei bezahlte Gewerkschaftsjobs haben dürfen. Weitere Eckpunkte der Klausur: 33 Prozent Frauenanteil, unveränderte Beiträge, Weiterbestehen der Teilgewerkschaften.
Ob das neue Gehaltsmodell zu mehr Glaubwürdigkeit beiträgt, ist allerdings mehr als fraglich. Im Gegensatz zu den maximal 5800 Euro für einen ÖGB-Funktionär bringt ein durchschnittlicher Österreicher gerade 1350 Euro pro Monat nach Hause. Und da muss er – so er ÖGB-Mitglied ist ˆ und noch jenen Beitrag leisten, mit dem die ÖGB-Gehälter bezahlt werden.
Geradezu ein Hohn ist das Festlegen auf höchstens zwei ÖGB-Jobs für einen Funktionär. Otto Normalverbraucher ist mit seinem 1350-Euro-Ganztagesjob voll ausgelastet und hat nahezu keine Chance, etwas zusätzlich zu verdienen. Die ÖGBler hingegen greifen mit Hilfe zweier Jobs in die leere ÖGB-Kasse. Womit ganz klar ist, dass man mit einem Job beim ÖGB nicht extra viel Arbeit haben kann. Und das wiederum stellt die enormen Bezüge erst Recht in Frage.
Der Nachgeschmack ist ein bitterer. Wie es aussieht, hat man beim ÖGB jegliche Bodenhaftung und jeglichen Bezug zur heimischen Arbeitswelt verloren, die man eigentlich vertreten und schützen sollte. Wie sonst kann man auf so astronomische Gehalts- und Arbeitsvorstellungen kommen, die ein
Hohn für jeden österreichischen Arbeiter und Angestellten sind? So schaut es weiter danach aus, als ob beim ÖGB nur zählt, möglichst schnell ein höherer Bonze zu werden, um dann ordentlich abzukassieren.
Das Modell soll beim ÖGB-Bundeskongress am 22. Jänner 2007 behandelt werden.
Veröffentlicht: 28. November 2006