Weg mit dem Verfahrensservice für Großinvestoren!

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KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Auf der einen Seite gewissenhaft prüfen, auf der anderen Seite Investoren den roten Teppich ausrollen? Das geht sich nicht aus!“

Der Skandal rund um die steirische Umweltbehörde hat heute den Landtag beschäftigt. Der Bundesrechungshof hat bekanntlich in einem Rohbericht festgestellt, dass Projektwerber in zumindest drei Fällen Teile ihrer Bescheide selbst geschrieben haben. Auch sollen Gutachter:innen Honorarnoten den Projektwerbern direkt und nicht dem Amt verrechnet haben. Die Behörde soll weder die Richtigkeit der Honorarabrechnungen noch potenzielle Befangenheiten der Gutachter:innen geprüft haben.

Mängel in der Umweltbehörde sind seit Jahren bekannt und reichen mehrere Perioden zurück. Der Grund liegt in einer mangelnden Personalausstattung, aber augenscheinlich auch in unzureichender Aufsicht und Kontrolle durch die zuständige Landesrätin Lackner (SPÖ). Zu welchen Ergebnissen eine interne Revision kam, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, da Lackner diesen Bericht bislang vorenthält.

Die KPÖ hat im Rahmen der heutigen Debatte auf einen hochkritischen Aspekt aufmerksam gemacht: Die Steiermark ist das einzige Bundesland, in dem es ein spezielles ,Verfahrensservice‘ für Großinvestoren gibt. „Dieses Verfahrensservice für Großinvestoren bringt die Mitarbeiter:innen in der Behörde in eine unmögliche Situation: Auf der einen Seite sollen sie gewissenhaft prüfen und genau hinschauen, auf der anderen Seite setzt sie dieses Verfahrensservice de facto unter Druck, UVP-Verfahren im Sinne der Investoren abzuarbeiten. Deshalb sagen wir: Weg mit diesem roten Teppich für Großinvestoren!“, so KPÖ-LAbg. Werner Murgg.

Die Initiative der KPÖ, dieses Verfahrensservice für Großinvestoren abzuschaffen, fand heute die Zustimmung von FPÖ und Grünen, ÖVP, SPÖ und Neos möchten an dieser fragwürdigen Praxis festhalten.

Roter Teppich für Großinvestoren: Für wen arbeitet die Umweltbehörde?

25-02-23 Der stei­ri­sche UVP-Skan­dal ist um ei­ne Fa­cet­te rei­cher: Wie der Bun­des­re­chungs­hof in ei­nem Roh­be­richt fest­s­tellt, sol­len Pro­jekt­wer­ber in zu­min­dest drei Fäl­len Tei­le ih­rer Be­schei­de selbst ge­schrie­ben ha­ben. Gu­t­ach­ter:in­nen sol­len ih­re Honorar­no­ten den Pro­jekt­wer­bern di­rekt und nicht dem Amt ver­rech­net ha­ben.…

Veröffentlicht: 28. Februar 2023