Transformatorische Tagträume

Werner Murgg erklärt, warum die EU nicht reformierbar ist – und was deshalb zu tun wäre

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Dr. Werner Murgg, Sprecher der KPÖ Steiermark: „Die Frage lautet: Sind friedens-, sozial- und demokratiepolitisch fortschrittliche Forderungen mit dem Grundlagenverträgen der EU vereinbar?“

Schauen wir uns einmal an, was Gegner eines EU-Austritts, die aber gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der breiten Massen auf ihre Fahnen geheftet haben, auf wirtschafts-, sozial- oder friedenspolitischem Feld fordern:

Ich möchte exemplarisch drei Punkte des Leitantrages der Bundes-KPÖ – sie lehnt die Forderung nach Austritt aus der EU strikt ab –, beschlossen am 35. Parteitag 2011, erwähnen.

Folgendes wird hier gefordert:
a.) Auflösung aller Armeen und Militärbündnisse, Verschrottung sämtlicher Massenvernichtungswaffen.
b.) Beseitigung der wachsenden ökonomischen und sozialen Unterschiede in Europa und in der Welt durch Entmachtung der internationalen Konzerne, grundlegende demokratische und soziale Umgestaltung der EU und der Wirtschaftsbeziehungen in der Welt.
c.) Verteidigung, Schutz, Ausweitung und Demokratisierung des öffentlichen Eigentums, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Sozialversicherungssysteme (d.h. all das soll letztlich der kapitalistischen Verwertungslogik entzogen werden. Anm.: W. Murgg)

Die Frage muss lauten: Sind derartige Forderungen mit dem Grundlagenverträgen der EU vereinbar? Diese sind: Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAE) bzw. der Vertrag über die Europäische Union (VEU). Beide sind EU-Primärrecht und können nur einstimmig von allen, derzeit noch 28, EU-Staaten geändert werden. In manchen Staaten sind dafür laut Verfassung neben Parlamentsbeschlüssen zusätzlich Volksabstimmungen vorgesehen. Neben VAE und VEU wäre noch der Fiskalpakt als Grundlagenvertrag der EU zu nennen.

Wer den Menschen erzählt, man könne die EU zu einer Friedens- und Sozialunion umbauen, streut den Betroffenen Sand in die Augen. Es ist realpolitisch völlig undenkbar, dass eine Änderung des neoliberalen Gehalts dieser Verträge jemals von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossen würde.

Schauen wir uns nun diese Verträge genauer an und prüfen wir ihren Inhalt auf Kompatibilität mit den oben vorgestellten Zielen aus dem Leitantrag der Bundes-KPÖ.

Vergleichen wir die unter a.) erhobenen Forderungen (Friedenspolitik) mit dem Inhalt dieser Verträge.

Ich erlaube mir die zitierten Artikel aus VEU bzw. VAE zusammenfassend vorzustellen. Ein wörtliches Zitat würde den Rahmen dieses Artikels bei weitem sprengen. Im Artikel 43 VEU wird die EU ermächtigt, weltweite Militärinterventionen ohne UNO-Mandat durchführen zu können. Im Art. 42 VEU verpflichtet die EU ihre Mitglieder zu einem Aufrüstungsgebot, das durch eine Rüstungsagentur überwacht wird. Außerdem enthält der Art 42 VEU eine Beistandsverpflichtung, welche mit der österreichischen Neutralität unvereinbar ist.

Soviel zu den Forderungen nach weltweiter Abrüstung.
 

Gehen wir zu den unter b.) vorgestellten Forderungen. Das sind Forderungen nach einer sozialen EU, nach mehr Rechten für die arbeitenden Menschen usw.

Was steht in den Art. 145 bzw. 153 VAE?

Der Art. 145 reduziert Beschäftigungspolitik im Grunde auf Arbeitsmarktpolitik, d.h. auf eine von den Arbeitern und Angestellten geforderte Anpassung an die Arbeitsmärkte, nicht aber auf eine Ausweitung der Beschäftigung selbst. Der Art. 153 schließt ausdrücklich soziale EU-Mindeststandards im Bereich „Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“ und „Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes“ aus. Folgende Dinge sind an die Einstimmigkeit im EU-Rat gebunden: soziale Sicherheit und Schutz der Arbeitnehmer und Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrages. Im Abs. 5 wird ausdrücklich jegliche Form der sozialen Regulation im Bereich Arbeitsentgelt und im Bereich Koalitions- und Streikrecht ausgeschlossen.

Wie nicht anders zu erwarten, ist die neoliberale Wirtschaftspolitik fest im EU-Primärrecht verankert. Als Beleg seien die Art. 119 (VAE) und 120 (VAE) zitiert. Art. 119 verpflichtet die EU auf den „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Damit befinden sich die Verfechter einer solidarischen, erst Recht die einer sozialistischen, Ökonomie außerhalb des EU-Verfassungsbogens. Das gilt im Prinzip auch für Abrüstungsbefürworter. Auch Art. 120 unterstreicht ausdrücklich das Prinzip „Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Art. 130 und 127 (VAE) entziehen die Geldpolitik jeglicher demokratischen Kontrolle. Der Art. 63 (VAE) verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern. Kontrollen des Kapitalflusses sind damit ausgeschlossen. Art. 127 legt eindeutig fest, dass der Erhalt der Geldwertstabilität vor den Kampf um Beschäftigung geht. Art. 126 (VAE) definiert restriktive Vorgaben an die Budgetpolitik der einzelnen Länder und ist damit für den massiven Sparzwang der öffentlichen Haushalte mitverantwortlich.

 

Kommen wir zum Punkt c.) der oben vorgestellten Forderungen. Hier geht es im Wesentlichen um Verteidigung und Ausweitung des öffentlichen Eigentums, vor allem in der Daseinsvorsorge und im Gesundheitswesen.

Was sagen die EU-Verträge dazu?

Kurz gesagt folgendes: Gemäß VAE und VEU sind öffentliche Dienste dem Wettbewerbsrecht des EU-Binnenmarktes unterworfen. Art. 106 (VAE) unterwirft öffentliche Dienste grundsätzlich dem EU-Wettbewerbsgebot. Damit sind Regulierungen zum Schutz lokaler oder regionaler Anbieter ausgeschlossen. Mit dieser Problematik müssen sich derzeit viele Anbieter des öffentlichen Busverkehrs herumschlagen, um mit Tricks EU-weiten Ausschreibungen zu entgehen.

Wer all das ablehnt, hat zwei Möglichkeiten: Entweder Kampf um Transformation oder Zerschlagung dieses imperialistischen Gebildes, wozu ein EU-Austritt ein erster Schritt sein könnte.

Noch einmal: Sowohl der Vertrag über die Europäische Union als auch der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind EU-Primärrecht und können nur einstimmig von allen Mitgliedsstaaten geändert werden. Das ist de facto unmöglich. Somit ist die neoliberale EU-Verfassung einzementiert. Über eine Umwandlung des EU-Europa der Banken, der Konzerne und zusehends auch der Rüstungslobby in eine Sozial- und Friedensunion darf in kleinbürgerlich „linken“ Kreisen geträumt werden, mit der Realität haben derartige Tagträume freilich nichts zu tun. Damit ist die Transformationsvariante vom Tisch.


Um all das wirklich zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, was die EU ist, zu welchem Zweck sie gegründet wurde. Kurz gesagt: Die EU ist ein Bündnis imperialistischer Nationalstaaten mit subimperialistischen Anhängseln. Sie ist somit kein(!) Superstaat, ihre Bürokratie könnte man vielleicht als Suprastaat bezeichnen, wobei die imperialistischen EU-Hauptmächte, vor allem Deutschland, sich diese supranationale EU-Bürokratie für ihre Interessen dienstbar machen. Dass dabei auch nationale Interessen kleiner Staaten, ganz zu schweigen von den Klasseninteressen der Arbeiter, Angestellten etc. aller EU-Länder auf der Strecke bleiben, liegt dabei auf der Hand. Es ist fast als Treppenwitz der Geschichte zu bezeichnen, wenn der „linke“ griechische Ministerpräsident sich rühmt, mit den Krediten des ESM, wesentlich gespeist auch von Deutschland, würde quasi die deutsche Bourgeoisie für die griechischen Arbeiter zahlen. In Wahrheit ist es umgekehrt. Die deutschen Unter- und Mittelschichten – sie sind für den Großteil des Steueraufkommens verantwortlich – retten mit ihrem sauer verdienten Geld die griechischen Superreichen vor einer Geldentwertung.

Welche Aufgaben hat nun diese EU? Sie ist Zweckbündnis im Kampf um die Neuaufteilung der Welt. Sie dient der Bündelung der politischen, ökonomischen und militärischen Potenzen ihrer mächtigsten Mitglieder nach innen und außen. Es geht in diesem Kampf um Rohstoffquellen und um die Erschließung neuer Märkte. Dabei werden zusehends Differenzen zwischen diesem Zweckbündnis EU und dem „Verbündeten“ USA in strategischen und taktischen Fragen relevant für die jeweilige Politik: Wer gibt die globalen Spielregeln vor? Wer besitzt die technologische Führerschaft? Wer verfügt über die Weltleitwährung? Wer hat die am meisten liberalisierten Arbeitsmärkte? Diese Fragen treiben die EU-Mächte um. Somit ist die EU einerseits ein Feld der Kooperation der großen imperialistischen Nationalstaaten Europas, andererseits aber auch ein Feld der Konkurrenz zwischen ihnen.


Deshalb hält die KPÖ Steiermark ausdrücklich an der Austrittsoption fest, auch wenn es derzeit(!) keine tagespolitische Forderung ist. Für uns steirische Kommunistinnen und Kommunisten bleibt auf absehbare Zeit der Nationalstaat Österreich primärer Kampfboden. Hier versuchen wir, antimonopolistische Bündnisse zu schließen und dadurch das Kräfteparallelogramm innerhalb Österreichs in Richtung Fortschritt zu verschieben. Dabei kommen wir unentwegt mit den EU-Vorgaben in Konflikt. In den Kommunen, im Landtag, bei nationalen Anliegen der arbeitenden Menschen.

Gemeinsam muss diesen Bündnissen eines sein: Sie richten sich gegen die Interessen der Monopole, gegen Kriegstreiberei und den Aufrüstungswahn der EU, gegen die vier „Heiligtümer“ der EU: grenzenlose(!) Kapital-, Dienstleistungs-, Waren- und – euphemistisch „Freiheit des Personenverkehrs“ genannte – „Arbeitnehmerfreizügigkeit“. Gemeinsam ist allen vier, dass Sie, bedingungslos angewendet, zu Verheerungen führen. Sie erzeugen Finanzblasen, ruinieren die klein- und mittelständische Unternehmerschaft, unsere Umwelt und führen zu Sozialdumping samt Aushöhlung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Klaus Bartsch hat jüngst im Buch „EU am Ende?“ derartige Bündnisse – heruntergebrochen auf Deutschland – folgendermaßen beschrieben: Ein Bündnis von Blüm bis Wagenknecht, unter Einbeziehung aller nicht finanziellen Unternehmen, also all derjenigen, die unter den wachsenden Profitansprüchen des Finanzsektors leiden. Parallel dazu brauchen wir in Europa eine neue internationalistische Allianz gleichberechtigter(!) Nationalstaaten. Um dazu zu kommen, müssen die bestehenden EU-Nationalstaaten von Staaten des Monopolkapitals zu, wie es Programm der KPÖ Steiermark skizziert wird, progressiven Sozialstaaten umgewandelt werden. Dem steht die EU im Wege!

Veröffentlicht: 22. Februar 2018