Nein, die Pensionen sind nicht „zu teuer“!
Wenn es um Fragen der Zukunft des österreichischen Budgets geht, gibt es eine Standardantwort: „Die Pensionen kosten zu viel.“ Dann wird auf die „Pensionskosten des Staates“ verwiesen, die unter dieser fälschlichen Rubrik über 32 Milliarden Euro und damit über ein Viertel der Ausgaben des Bundes betragen. Tatsächlich fließt von diesen Ausgaben nur ein Teil, ca. ein Viertel, ins Pensionssystem der ASVG-Versicherten.
Ein großer Brocken – etwa ein Drittel – stellen hingegen die Ruhegenüsse der Beamten dar, der große Rest sind Sozialausgaben in Ergänzung zur Pensionsversicherung, aber nicht deren Bestandteil. Die angeblich „zu teuren Pensionen“ werden als Kampfbegriff derer verwendet, die das bewährte Umlagesystem der gesetzlichen Pensionsversicherung zugunsten privater Versicherungen madig machen wollen.
Die Regierung hat mit dem so genannten „Nachhaltigkeitsmechanismus“ beschlossen, dass – werden die geplanten Einsparungen von 7,5 Milliarden Euro bis 2030 nicht erreicht – Verschlechterungen im Pensionssystem gesetzlich vorgeschrieben werden: Zum Beispiel eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre oder darüber. Demgegenüber zeigen jedoch alle Untersuchungen der Alterssicherungskommission, die von der Regierung eingesetzt wurde, dass das Pensionssystem auf der derzeitigen Grundlage auf lange Sicht stabil bleibt.
Erhöhung des Pensionsantrittsalters heißt nicht automatisch geringere Pensionsausgaben
Erstaunlich ist, dass die Befürworter eines höheren Pensionsantrittsalters bisher keine konkreten Berechnungen zu den tatsächlichen Einsparungen vorlegen können. Weder die Alterssicherungskommission noch Wirtschaftsforschungsinstitute haben dazu eine seriöse wissenschaftliche Untersuchung veröffentlicht. Da die Lebenserwartung zudem nicht mehr so stark steigt wie früher, ist ein Einsparungseffekt für den Staatshaushalt fraglich. Zwar fließen durch längere Erwerbszeiten zunächst mehr Beiträge in die Pensionsversicherung, allerdings nicht im selben Ausmaß wie die verlängerte Arbeitszeit. Denn ein erheblicher Teil der Menschen wird aus der Arbeitslosigkeit, der Berufsunfähigkeit oder dem Krankenstand in die Pension übertreten. Dadurch entstehen höhere Pensionen und zusätzliche Ausgaben für nicht gedeckte Versicherungszeiten. Außerdem müsste der Staat länger als bisher den Beschäftigten im öffentlichen Dienst höhere Gehälter (Biennalsprünge) zahlen und die daraus resultierenden höheren Ruhegenüsse. Ob all das zu einem zumindest relativen Rückgang der Ausfallshaftung im ASVG oder der Pensionsfinanzierung im öffentlichen Dienst im Budget führt, ist zumindest offen.
Veröffentlicht: 6. November 2026