Kostenexplosion im Messequartier: Betroffene fühlen sich im Stich gelassen

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Die Betroffene Nina Zappl und KPÖ-LAbg. Werner Murgg bei der Pressekonferenz

Landesrat Seitinger (ÖVP) bleibt viele Antworten schuldig – KPÖ fordert Prüfrechte für Landesrechnungshof

Der Fall von Steirerinnen und Steirern, die mit der Genossenschaft ENW einen Mietkaufvertrag für eine Wohnung im Grazer Messequartier abgeschlossen haben, sorgt weiter für Wirbel. Die Kaufanbote der ENW an die Mietkäufer:innen waren bekanntlich weit höher als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Genossenschaft zugesichert.

Die betroffenen Mieter:innen und Mietkäufer:innen fühlen sich im Stich gelassen, wie eine Vertreterin heute im Rahmen eines Pressegesprächs darlegte: Zu lange habe das Land die „Preisbindung“ im Steirischen Modell lediglich als „Empfehlung“ bezeichnet. Erst auf eigene Initiative konnten die Betroffenen herausfinden, dass es sich sehr wohl um eine verpflichtende Vereinbarung handelt – das war auch der Zeitpunkt, an dem das Land auf Seiten der Mietkäufer:innen in den Zivilprozess eintrat. Landesrat Seitinger habe ihnen über Monate entscheidende Tatsachen verschwiegen, so die Mieterkäufer:innen. Auch mit den Antworten auf eine Dringliche Anfrage der KPÖ in der Landtagssitzung im Juni zeigt man sich unzufrieden: „Landesrat Seitinger hat die Mieter:innen im Regen stehen gelassen.“

Betroffene: „Land hat Kontrolle vernachlässigt!“

Dem Land Steiermark obliegt gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) eine Aufsichtspflicht. Es ist jedoch zu hinterfragen, inwiefern das Land in besagten und ähnlichen Fällen dieser Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Informationen zufolge, die im Zuge der Zivilklage aufgekommen sind, prüft das Land etwa nicht, ob die Genossenschaften zu dem Preis verkaufen, der Bedingung für die Förderung war.

Landesrat Seitinger (ÖVP) bestätigte das auf Anfrage der KPÖ. Das Land genehmige bei Konsens über den Kaufpreis zwischen Käufer:in und Genossenschaft. Bei Dissens sei das Gericht zuständig, so der Landesrat.

„Was aber passiert, wenn jemand unter dem Druck kauft, eventuell noch mehr zahlen zu müssen?“, fragt KPÖ-Landtagsabgeordneter Werner Murgg. Auch bei Konsens müsse das Land prüfen, fordert die KPÖ, da der Preis in den Förderkriterien festgelegt ist. Die Mieter:innen wären in diesem Fall zumindest dem Irrtum aufgesessen, dass das Steirische Modell nicht verbindlich wäre.

Die betroffenen Mietkäufer:innen fordern, dass alle nach dem Steirischen Modell geförderten Wohnungen zum vereinbarten Preis verkauft werden. Außerdem soll denjenigen, die bereits überteuert gekauft haben, die Differenz rückerstattet werden. Durch die steigenden Zinsen entstand den Betroffenen auch ein erheblicher Zinsschaden: Bei ordnungsgemäßem Verkauf im Jahr 2022 hätten die gestiegenen Zinsen nicht mehr bezahlt werden müssen. „Landesrat Seitinger muss den Genossenschaften den Auftrag erteilen, sich an die Förderungsbedingungen zu halten“, so die Mietkäuferin.

KPÖ will umfassende Prüfrechte für Rechnungshof

„Es geht doch um beträchtliche Summen des Landes. Aufgrund der Causa Messequertier stellen sich einige Fragen, ob das Land die Einhaltung der Richtlinien sowie den Zweck der Förderung ausreichend kontrolliert“, Murgg. Deshalb müssten hier alle Zweifel ausgeräumt und Transparenz gewährleistet werden.

Der Landtagsabgeordnete erneuerte seine Forderung, dem Landesrechnungshof umfassende Prüfrechte im Hinblick auf die Wohnbaugenossenschaften einzuräumen. „Der gemeinnützige Wohnbau kann helfen, die rasant steigenden Preise am privaten Wohnungsmarkt zu dämpfen. Dabei ist es jedoch unerlässlich, dass sich die Menschen darauf verlassen können, dass sich Kaufpreise bzw. Mieten im zugesicherten Bereich bewegen und nicht schlagartig explodieren“, so Murgg.

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Veröffentlicht: 13. Juli 2023