Gegen Spekulation: Land stellt Bauvollendungspflicht in Aussicht!

Spekulation mit Grund und Boden ist ein großes Problem in der Steiermark. Eines der Schlupflöcher könnte bald auf Druck der KPÖ hin gestopft werden: Wenn für ein Grundstück eine Baubewilligung vorliegt, muss nach aktueller Gesetzeslage binnen fünf Jahren mit dem Bau begonnen werden. Allerdings erlaubt eine Lücke im Gesetz, dass Spekulation betrieben wird, denn eine Verpflichtung zum Abschluss des Baus gibt es derzeit nicht. Das soll sich ändern.

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Auf Antrag der KPÖ soll die Spekulation mit Baugrund eingedämmt werden

Wenn für ein Grundstück eine Baubewilligung vorliegt, muss nach aktueller Gesetzeslage binnen fünf Jahren mit dem Bau begonnen werden. Allerdings erlaubt eine Lücke im Gesetz, dass Spekulation betrieben wird, denn eine Verpflichtung zum Abschluss des Baus gibt es derzeit nicht. Der Bauherr hat, dank der unzureichenden Bestimmungen des Baugesetzes, unbeschränkt Zeit und kann auf künftige Preissteigerungen spekulieren. Die Bewilligung bleibt bestehen, daher gibt es derzeit keine Handhabe gegen solche Spekulationen vorzugehen. In anderen Bundesländern wurde diese Vorgangsweise bereits durch entsprechende Regelungen unterbunden.

Auf Antrag der KPÖ soll nun in der Steiermark eine ähnliche Regelung folgen. Auch Landesrätin Ursula Lackner sieht in ihrer Stellungnahme zum KP-Antrag eine Bauvollendungspflicht als notwendig an und schlägt vor: „Wird mit der Bauausführung innerhalb der dreijährigen Frist begonnen, erlischt die Baubewilligung, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung fertiggestellt wird.“ Ausnahmen soll es für Einfamilienhäuser geben. Die Details sollen nun in einem Unterausschuss ausgearbeitet werden.

„Spekulation mit Grund und Boden ist ein großes Problem in der Steiermark“, erklärt KPÖ-LAbg. Werner Murgg. „Deshalb braucht es klare rechtliche Richtlinien, die dies unterbinden und berechtigte Bauanliegen von Spekulationen unterscheiden.“ Die KPÖ hofft, dass nun rasch Nägel mit Köpfen gemacht werden.

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Veröffentlicht: 23. Januar 2023