Warum die Stadt Graz den Pachtvertrag der Burgruine Gösting beendet

Aufgrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen, den im Pachtvertrag festgelegten zwingenden Investitionsanforderungen sowie dem kaum vorhandene Interesse an Führungen hat sich die Grazer Rathauskoalition entschlossen, den Pachtvertrag für die Burgruine Gösting mit 30. November 2023 zu kündigen.

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Foto: © Stefan Herzog

Unmittelbar nach der Gemeinderatswahl 2021 wurde der Pachtvertrag für die Dauer von 50 Jahren zwischen dem Eigentümer der Burgruine Gösting und dem ehemaligen Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl unterzeichnet. Der Vertrag sieht ein wertgesichertes Bestandsentgelt von insgesamt jährlich netto 40.000 Euro vor (indexierter Wert 2023: 46.700 Euro). Zudem verpflichtete sich die Stadt, die Burgruine bis spätestens 31. Dezember 2026 für mindestens 850.000 Euro zu sanieren, an das öffentliche Wasser-, Kanal- und Stromnetz anzuschließen sowie sanitäre Einrichtungen zu schaffen. Expert:innen schätzen die Kosten allein für die Erschließung der Burgruine mit Strom, Wasser und Kanal auf etwa 2 Millionen Euro.

In Anbetracht der ohnehin knappen finanziellen Mittel und dem überschaubaren Interesse an Führungen hat die Grazer Rathauskoalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ beschlossen, den Pachtvertrag, unter Beachtung einer gesetzlichen Frist von einem Jahr, zum 30. November 2024 zu kündigen.


„Keine leichte Entscheidung“

Liegenschaftsstadtrat Manfred Eber betont: „Diese Entscheidung war keine leichte, da das Herz vieler Grazerinnen und Grazer sowie meines selbst an der Burgruine hängt. Doch aus finanzieller Verantwortung aufgrund der aktuellen angespannten Budgetlage, von der derzeit die meisten Städte und Gemeinden in Österreich stark betroffen sind, können wir diesem 'geerbten' Vertrag, den wir in dieser Form sicherlich nicht abgeschlossen hätten, nicht nachkommen. Trotz durchaus konstruktiver Gespräche mit der Eigentümerfamilie konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden.“

Aufgrund abstürzender Mauerteile war gegen den Liegenschaftseigentümer bei der Baubehörde ein baupolizeiliches Verfahren wegen Verletzung der gesetzlichen Instandhaltungspflicht gemäß Stmk. Baugesetz anhängig. Die Stadt musste daher bereits umfangreichen Sicherungsmaßnahmen in der Höhe von rund 150.000 Euro durchführen. Eine dauerhafte Öffnung der Burgruine für die Bevölkerung wäre aus Sicherheitsgründen undenkbar gewesen.

Trotz dieser Umstände bestand jederzeit die Möglichkeit für Führungen durch die GrazGuides. Dass diese Möglichkeit im letzten Jahr kein einziges Mal genutzt wurde, spielte ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung den Pachtvertrag zu kündigen.

Gösting: Baustart für Schallschutzwände am Verschubbahnhof

26-09-23 Ers­tes Etap­pen­ziel für An­rai­ner:in­nen er­reicht. Ab Mit­te Ok­tober 2023 be­gin­nen die Vor­ar­bei­ten für die Er­rich­tung von drei neu­en Schall­schutz­wän­den im nörd­li­chen Be­reich des Ver­schie­be­bahn­hofs in Gös­ting, tei­len die ÖBB mit. „Die Lärm­schutz­wän­de sind ein Etap­pen­ziel, und wir wer­den hier si­cher wei­ter dran­b­lei­ben“, so Bür­ger­meis­te­rin El­ke…

Veröffentlicht: 23. November 2023