Wohnunterstützungsgesetz: Weniger Geld für Mindestpensionist:innen?
Seit April ist das verschärfte Wohnunterstützungsgesetz der blau-schwarzen Landesregierung in Kraft und schon nach wenigen Wochen zeigen sich bereits die negativen Folgen der Novelle. Denn, obwohl FPÖ und ÖVP versprochen haben, dass die Abschaffung der Inflationsanpassung zu keinen Leistungskürzungen führen werde, zeigt die Praxis ein anderes Bild: Immer mehr Mindestpensionist:innen melden sich bei der KPÖ, weil sie deutlich weniger Wohnunterstützung erhalten als im Vorjahr. Für viele bedeutet das ein Minus von rund acht Euro pro Monat, also etwa 100 Euro pro Jahr und das in einer Zeit, in der die Wohnkosten immer weiter steigen.
Die Ursache des Problems sind erneut die Einkommensgrenzen, die sich an der EU-SILC orientieren. Durch die jährliche Anpassung dieser Grenzen kann sich das Verhältnis zwischen dem Einkommen der Bezieher:innen und den Obergrenzen verändern, was zu einer geringeren Wohnunterstützung führt. Bisher wurde dieser Effekt durch die Inflationsanpassung ausgeglichen. Nachdem FPÖ und ÖVP diese gestrichen haben, wirkt sich die Einkommensregel negativ aus.
„Die Wohnunterstützung sollte Menschen vor Wohnungsnot und steigenden Kosten schützen. Stattdessen sorgt die Landesregierung dafür, dass nun ausgerechnet Mindestpensionist:innen weniger Geld bekommen. Dabei haben FPÖ und ÖVP noch groß versprochen, dass der Wegfall der Valorisierung keine Minderung der Leistungen mit sich bringen wird – doch nun werden viele vom Gegenteil überzeugt. Wir fordern daher eine rasche Korrektur des Gesetzes und Einkommensgrenzen, die sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Menschen orientieren“, betont KPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Melinz.
Veröffentlicht: 2. Juni 2026