KPÖ wirkt: Erhöhung und Wertsicherung der Wohnunterstützung beschlossen!

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Es ist ein großer Erfolg für die KPÖ heute im Landtag: Lange Jahre wurden sämtliche Anträge auf die Erhöhung und Indexierung der Wohnunterstützung von der Landesregierung belächelt und in den Wind geschlagen. Dabei war der Handlungsbedarf offensichtlich: Der Höchstsatz der Wohnunterstützung am Beginn des Jahres 2023 lag unter jenem des Jahres 2006 (!), als die damalige Wohnbeihilfe eingeführt wurde.

Dieser große Missstand und die Handlungsunwilligkeit der Landesregierung hat die KPÖ veranlasst, mit 1. Mai 2023 die Wohnpetition zu starten. Die seither gesammelten Unterschriften – über 12.000 sind bislang zusammengekommen – haben ihren Zweck nicht verfehlt: Mit der Anhebung und Indexierung der Wohnunterstützung hat der Landtag heute zwei zentrale Forderungen der Wohnpetition beschlossen.

Das freut KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Einmal mehr hat sich gezeigt: Auch als kleine Fraktion im Landtag können wir was bewegen, wenn wir gemeinsam mit den Menschen Druck auf die Landesregierung aufbauen. Die tausenden Unterschriften für die Wohnpetition sind der Ausdruck einer großen Unzufriedenheit der Leute mit den sehr hohen Wohnkosten. Dass nun beim Wohnen endlich etwas weitergeht, freut mich natürlich sehr. Wie wichtig die Erhöhung der Wohnunterstützung ist, wissen wir nämlich aus unseren Sozialsprechstunden sehr genau.“

Weitere Verbesserungen nötig

Damit sind aber bei weitem noch nicht alle Missstände bei der Wohnunterstützung gelöst, wie Claudia Klimt-Weithaler ausführt: „Wenn selbst eine Mindestpensionistin zu ,reich‘ ist, um den Höchstsatz der Wohnunterstützung zu bekommen, dann sind die Einkommensgrenzen offensichtlich viel zu niedrig. Und es kann einfach nicht sein, dass selbst Menschen mit sehr kleinen Arbeitseinkommen schon keinen Cent Wohnunterstützung mehr sehen. Die Einkommensgrenzen gehören einfach kräftig angehoben.“

Auch die prekäre Situation vieler Studierenden bringt die KPÖ-Klubobfrau zur Sprache: „Auch für Studierende in Wohngemeinschaften braucht es dringend eine Verbesserung, sie fallen nämlich fast ausnahmslos aufgrund der absurden Einberechnung der Elterneinkommen ins Haushaltseinkommens aus dieser so wichtigen Beihilfe zu den hohen Wohnkosten. Soziallandesrätin Kampus hat letztes Jahr eine Petition von Studierenden entgegengenommen, die genau das fordert. Es wäre hoch an der Zeit, diesen Fehler endlich zu korrigieren und die Wohnunterstützung wieder für Studierende zu öffnen.“

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Veröffentlicht: 27. Februar 2024