Sterilisationen bei Frauen mit Behinderungen: Wenn andere über den eigenen Körper bestimmen

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"Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem, das tief im gesellschaftlichen System verankert ist."

Das Medium andererseits hat mit dem Dokumentarfilm „Hauptsache, du kriegst kein Kind“ Anfang der Woche auf einen gravierenden Missstand aufmerksam gemacht: In Österreich und Deutschland kommt es offenbar noch immer zu Sterilisationen von Frauen mit Behinderungen ohne deren persönliche und ausdrückliche Einwilligung. Die vorliegenden Zahlen sind alarmierend: Laut einer Befragung aus dem Jahr 2019 berichten 17 Prozent der befragten Frauen in Einrichtungen, sterilisiert worden zu sein – von ihnen geben nur 18 Prozent an, diesen Eingriff auch gewollt zu haben. In manchen Fällen wissen Betroffene nicht einmal mit Sicherheit, ob sie sterilisiert wurden.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst bei vertretenen Personen darf eine Sterilisation nicht ohne deren persönliche Einwilligung vorgenommen werden. Rechtliche Vertretungspersonen allein dürfen diese Entscheidung nicht treffen – dies ist nur in extremen medizinischen Ausnahmefällen sowie ausschließlich mit gerichtlicher Genehmigung zulässig.

Wie sieht die Situation in der Steiermark aus?

Vor diesem Hintergrund hat die KPÖ eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Landesrat Kornhäusl eingebracht. Die Fragen befassen sich etwa damit, wie viele Sterilisationen in den Jahren 2021 bis 2025 in den KAGes-Krankenhäusern durchgeführt wurden und wie viele davon Frauen mit Behinderungen betroffen haben. Besonders im Fokus steht, ob in diesen Fällen tatsächlich eine persönliche Einwilligung vorlag oder Entscheidungen durch rechtliche Vertretungspersonen getroffen wurden.

„Die aktuelle Berichterstattung macht deutlich, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, das tief im gesellschaftlichen System verankert ist. Frauen mit Behinderungen wird das Recht auf Mutterschaft vielfach von vornherein abgesprochen. Wenn sie nicht selbstbestimmt über ihren eigenen Körper entscheiden können, stellt das aber einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte dar. Es braucht daher volle Transparenz, verbindliche Standards und wirksame Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass derartige Eingriffe ohne ausdrückliche Einwilligung künftig nicht mehr durchgeführt werden“, fordert KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen!

02-10-24 Men­schen mit Be­hin­de­rung sind bei der Ge­stal­tung ih­res Le­bens noch im­mer mit vie­len bau­li­chen, be­hörd­li­chen und ge­sell­schaft­li­chen Bar­rie­ren kon­fron­tiert. Die KPÖ hat im Land­tag schon zahl­rei­che In­i­tia­ti­ven ge­setzt um ih­re Si­tua­ti­on zu ver­bes­sern.

Veröffentlicht: 27. März 2026