KPÖ wirkt: Wohnunterstützung wird erneut erhöht und wertgesichert!

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Die KPÖ als Motor für leistbares Wohnen – auf der Straße und im Landtag!

Die Wohnunterstützung ist eine unerlässliche Hilfe für Steirer:innen, die die immer weiter steigenden Wohnkosten nicht mehr stemmen können. Leider wurde diese zentrale Sozialleistung des Landes lange Jahre nicht an die steigenden Wohnkosten angepasst und ihrem ursprünglichen Zweck längst nicht mehr gerecht. Darum hat die KPÖ Steiermark mit 1. Mai 2023 die Wohnpetition gestartet und seither mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt. Die zentrale Forderung: die Ausweitung und Anhebung der Wohnunterstützung. Auch im Landtag hat die KPÖ die Wohnunterstützung immer wieder zum Thema gemacht und mit Anträgen eine Novellierung gefordert. Ein erster Erfolg des Drucks im Landtag und aus der Bevölkerung war die Erhöhung der Wohnunterstützung um 20 % ab August 2023. Heute die nächste erfreuliche Nachricht: Die Landesregierung wird die Wohnunterstützung erneut um 10 % erhöhen und in Zukunft sowohl die Einkommensgrenze als auch die Höchstsätze automatisch inflationsanpassen.

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Mehr als 10.000 Unterschriften für leistbares Wohnen hat die KPÖ Steiermark seit Mai gesammelt. Nun setzt die Landesregierung zentrale Forderungen um.

„Die Erhöhung und Indexierung der Wohnunterstützung ist eine wichtige Verbesserung in Zeiten massiver Teuerungen, gerade beim Wohnen. Jahrelang haben wir dafür gekämpft und wurden dafür von der Landesregierung oft belächelt. Die über 10.000 Unterschriften für leistbares Wohnen, die wir in den letzten Monaten steiermarkweit gesammelt haben, haben sich letztendlich aber nicht ignorieren lassen. Einmal mehr hat sich gezeigt: Es lohnt sich, hartnäckig zu sein. Unser wichtigstes Bündnis war und ist immer das mit der Bevölkerung.  Und wir werden auch weiterhin im Landtag und auf der Straße Druck dafür machen, dass das Wohnen wieder leistbar wird. Wohnen ist und bleibt nämlich die zentrale soziale Frage unserer Zeit“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler in einer ersten Reaktion.

Warum die automatische Wertsicherung der Wohnunterstützung, die nun kommt, wichtig ist: Wäre die Wohnunterstützung bereits seit der Einführung 2006 (damals unter dem Namen „Wohnbeihilfe“) indexiert worden, würde der Höchstbetrag für einen Ein-Personen-Haushalt heute 288,30 Euro betragen. Tatsächlich werden es 188,25 Euro sein – nach der Erhöhung ab Mai 2024.

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Veröffentlicht: 25. Januar 2024