Wohnbauförderung: Missachtet das Land seine Aufsichtspflicht?

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Die in letzter Zeit deutlich gestiegenen Zinsen verteuern auch die Wohnungsmieten im geförderten Wohnbau. Die Landesregierung hat reagiert und ab Oktober des heurigen Jahres, befristet bis Ende 2024, den sogenannten „Wohnbonus“ eingeführt. Dabei zahlt das Land Steiermark an die Wohnbaugenossenschaften Direktzuschüsse, wodurch die Zinsbelastung und damit die Mieten gesenkt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für jene Genossenschaftswohnungen, die ab 2015 errichtet wurden.

„Ungerecht und nicht nachvollziehbar“, findet KPÖ-LAbg. Werner Murgg. Er hat im Rahmen der heutigen Landtagssitzung die neue Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer befragt, warum Mieterinnen und Mieter in vor 2015 errichteten Genossenschaftswohnungen beim Wohnbonus durch die Finger schauen. Sie berief sich auf „rechtlich und inhaltlich auf unterschiedlichen Grundlagen der Wohnbauprogramme vor und nach 2015“.

Diese Argumentation ist für Werner Murgg nicht zufriedenstellend: „Rund 25.000 Menschen sind betroffen, auch sie leiden unter der extrem gestiegenen Zinsbelastung. Ihre Sorgen kann man nicht so einfach mit formalen Vorwänden vom Tisch wischen und ihnen keinerlei Unterstützung anbieten!“

Die Nachfrage von LAbg. Murgg hatte es in sich: Er konfrontierte die Landesrätin mit der Frage, ob sie es ausschließen kann, dass Banken entgegen geltender Bestimmungen im Wohnbau-Förderungsgesetz zu hohe Zinsen verlangen. Die Verordnung deckelt die effektiven Kosten der Darlehen nämlich auf 0,25 % über der sogenannten „Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB). Tatsächlich verlangen einzelne Banken für Wohnbauförderungsdarlehen deutlich mehr. Die Antwort von Landesrätin Schmiedtbauer: Sie könnte das „weder bestätigen noch ausschließen“, die Beantwortung der Frage werde sie nachreichen.

„Zehntausende Menschen in Genossenschaftswohnungen leiden unter horrenden Mieterhöhungen infolge der gestiegenen Zinsen. Es spricht Bände, dass die zuständige Landesrätin nicht einmal auf Nachfrage glaubhaft versichern kann, dass das Land seiner Aufsichtspflicht nachkommt und genau hinschaut, ob alles mit rechten Dingen zugeht“, so Werner Murgg.

Die KPÖ wird bei diesem Thema nicht locker lassen und im Jänner eine Dringliche Anfrage einbringen.

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