Pflege ohne Plan? Landesregierung bleibt weiterhin Antworten schuldig

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„Im Zuge der Debatte im Landtag hat sich wieder deutlich gezeigt, dass die Landesregierung offenbar keinen ernsthaften Willen hat, im Pflegebereich spürbare Verbesserungen umzusetzen."

Mit gleich zwei Initiativen hat die KPÖ die Pflege in der heutigen Landtagssitzung zum Thema gemacht. Im Falle der Unterhaltszahlung für Ehepartner:innen von Pflegebedürftigen konnte erreicht werden, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.

Im Rahmen einer Anfragebesprechung wollte Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler insbesondere den vom Gesundheitslandesrat angekündigten „Masterplan Pflege“ diskutieren. Die Ausarbeitung eines solchen Plans wurde ja bereits Anfang Februar von FPÖ und ÖVP in Aussicht gestellt. Bislang sind jedoch keinerlei konkrete Informationen über die inhaltliche Ausgestaltung nach außen gedrungen – weder zum vorgesehenen Prozess, noch zum Zeitplan oder zu den Beteiligungsmöglichkeiten relevanter Berufs- und Interessensgruppen sowie des Landtags liegen Details vor. Auch die heutige Debatte im Landtag brachte keine Klärung.

„Im Zuge der Debatte im Landtag hat sich heute wieder deutlich gezeigt, dass die Landesregierung offenbar keinen ernsthaften Willen hat, im Pflegebereich spürbare Verbesserungen umzusetzen. Auf den groß angekündigten ‚Masterplan Pflege‘ wartet man nach wie vor vergeblich – nicht einmal erste konkrete Inhalte waren dem zuständigen Landesrat zu entlocken. Statt klarer Antworten gab es heute lediglich ausweichende und inhaltsleere Aussagen von Landesrat Kornhäusl. Für uns ist klar: So kann es nicht weitergehen. Die KPÖ wird nicht lockerlassen und weiterhin mit Nachdruck dafür kämpfen, dass die Pflege – und damit auch die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Angehörigen – endlich den Stellenwert einnimmt, der ihr zusteht“, betont KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Mangelhaftes Pflege- und Betreuungsgesetz?

Erfreulich war wiederrum die Antwort des Landesrats Kornhäusl im Zuge einer Befragung im Landtag. Die KPÖ übte nämlich Kritik an der möglichen Armutsgefährdung durch das mangelhafte Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetz. Muss ein:e Ehepartner:in in ein Pflegeheim übersiedeln, während die andere Person weiterhin zu Hause lebt, stellt sich unweigerlich die Frage, wie der Lebensunterhalt nach Abzug der Heimkosten bestritten werden kann. Denn vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch bleibt den Ehepartner:innen kaum etwas übrig, weil ein großer Teil in die Heimkosten fließt. Hier hat der zuständige Landesrat allerdings den Fehler im Gesetz eingestanden und angekündigt, diese Gesetzeslücke noch heuer zu schließen.

 

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Veröffentlicht: 28. April 2026