Pflege darf nicht arm machen: Steirisches Gesetz treibt Angehörige in Existenznot

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"Es kann nicht sein, dass sobald ein Ehepartner ins Pflegeheim muss, die Ehepartnerin zu Hause nicht mehr weiß, wie sie ihre Lebenskosten bezahlen soll und somit in existenzielle Not gerät."

Wenn ein Ehegatte ins Pflegeheim muss und die Partnerin/der Partner zu Hause wohnen bleibt, stellt sich die Frage, wie sich diese Person das Leben nach Abzug der Heimkosten leisten kann. Um sicherzustellen, dass beide Ehepartner:innen das Notwendige zum Leben haben, wurde damals noch vor der Berechnung der Eigenleistung für das Pflegeheim der Unterhalt für die zu Hause lebende Person abgezogen. Mit dem Inkrafttreten des steirischen Pflege- und Betreuungsgesetzes hat sich das allerdings grundlegend geändert: In der Steiermark wird nun der Großteil der Pension des Pflegebedürftigen, nämlich 80 %, für die Heimkosten herangezogen. Der Unterhaltsanspruch bleibt dabei unberücksichtigt, obwohl er laut ABGB weiterhin besteht und sich am gemeinsamen Einkommen orientiert.

So dramatisch sind die Folgen für steirisches Ehepaar

Frau W. lebt mit einer Pension von € 888,35 netto, während ihr Mann € 1.884,44 sowie Pflegegeld der Stufe 4 bezieht und seit Jänner in einem Pflegeheim lebt. Für die Heimkosten werden insgesamt € 2.537 herangezogen, wodurch ihm lediglich ein Taschengeld von rund € 370 monatlich verbleiben – aus denen auch Zusatzkosten wie Medikamente bezahlt werden müssen. Frau W. wiederum wurde die Ausgleichszulage bei der PVA verweigert, da ihr ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 30% der Pension ihres Mannes, also € 565,33 angerechnet wird – ein Betrag, den sie faktisch nie erhält, weil er bereits in die Heimfinanzierung fließt. Für viele Betroffene bedeutet das akute Armutsgefährdung trotz bestehender Ansprüche.

Befragung im Landtag

Um diese Missstände aufzuklären, möchte die KPÖ in der kommenden Landtagssitzung vom zuständigen Landesrat Kornhäusl wissen, warum im Stmk. Pflege- und Betreuungsgesetz nicht Vorsorge getroffen wurde, dass die gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Partner:innen von Pflegebedürftigen VOR Berechnung der Eigenleistung für das Pflegeheim als Ausgabe berücksichtigt werden.

„Es kann nicht sein, dass sobald ein Ehepartner ins Pflegeheim muss, die Ehepartnerin zu Hause nicht mehr weiß, wie sie ihre Lebenskosten bezahlen soll und somit in existenzielle Not gerät. Dieses Gesetz hebelt bestehende Unterhaltsansprüche de facto aus und lässt Betroffene im Stich. Vom zuständigen Landesrat erwarten wir daher klare Antworten – alles andere wäre ein handfester Skandal“, kritisiert KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

 

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Veröffentlicht: 24. April 2026