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Seiersberg: Landesregierung fällt Einzelhandel in den Rücken

„Seiersberg war nie in Gefahr, Arbeitsplätze in Graz aber schon!“

Jacktd / CC BY-SA (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

Statt für einen rechtskonformen Zustand zu sorgen, setzt die steirische Landesregierung weiter auf Tricks und fragwürdige Methoden, um den Betreibern der Shopping Center Seiersberg freie Hand beim Ausbau des längst alle gesetzlichen Grenzen überschreitenden Einkaufszentrums zu lassen. Das sagte die steirische KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler zum heutigen Beschluss einer Einzelstandortverordnung.

Claudia Klimt-Weithaler: „Statt dafür zu sorgen, dass sich die Betreiber an die Gesetze halten, werden einfach die Regeln verbogen. Alle müssen sich an die Gesetze halten, manche scheinen davon allerdings ausgenommen zu sein. Dabei darf man nie vergessen, dass Seiersberg in keinem Fall von der Schließung bedroht wäre, sondern nur umbauen müsste. In Graz dagegen sind tatsächlich zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr und bereits verloren gegangen, weil die Kaufkraft abgezogen wird.“

Mit dem rechtlichen Trick einer Einzelstandortverordnung soll gesichert werden, dass das Einkaufszentrum in Seiersberg wie bisher weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus betrieben werden darf. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2016 war schon einmal eine „rechtliche Sanierung“ des größten Einkaufszentrums der Steiermark, des Shopping Center Seiersberg, nötig. Damals wurden die Verbindungsgebäude zwischen den einzelnen Teilen des Einkaufszentrums zu „Straßen“ erklärt. Von Anfang an herrschte die Befürchtung, dieser Griff in die Trickkiste könnte ebenfalls rechtlich gekippt werden.

Mit der Einzelstandortverordnung sollen nun die rechtlichen Probleme aus der Welt geschafft werden. Dabei ist mehr als fraglich, ob eine solche Verordnung überhaupt auf bestehende Einkaufszentren angewendet werden kann. „Auf Zuruf einer einflussreichen und finanzstarken Gruppe fällt die Landesregierung mit dem heutigen Beschluss einer Einzelstandortverordnung dem Einzelhandel in Graz in den Rücken, und das zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt“, so Klimt-Weithaler.

Ein Einkaufszentrum wie Seiersberg wäre heute gar nicht mehr bewilligungsfähig, da es sämtlichen Grundsätzen der Raumordnung widerspricht. Überdimensionierte Einkaufszentren verursachen gravierende Verkehrs- und Umweltprobleme und saugen Arbeitsplätze und Kaufkraft aus den Ortszentren ab, welche dadurch aussterben und unattraktiv werden. Besonders die Versiegelung von Grünflächen für die Errichtung von Verkaufsflächen und Parkplätzen ist ein großes Problem. Der Landtag hat jetzt die Pflicht, schnell eine sozial- und umweltverträgliche Lösung zu finden, die nicht nur für Seiersberg gilt.

7. Mai 2020