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Mindestsicherung: Worum es der FPÖ wirlich geht

Bezugsdauer und -höhe in der Steiermark unter dem Bundes-Durchschnitt

Zahlreiche Missstände hat der Landesrechnungshof bei der Mindestsicherung in der Steiermark aufgezeigt. Dazu fand heute eine Sondersitzung des Landtags Steiermark statt. Im Bericht wird vor allem deutlich, dass viel zu wenig ausgebildetes Personal zur Verfügung steht und dass die Bezirke das Gesetz unterschiedlich auslegen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Höhe des Mindestsicherungsbezugs in der Steiermark sowohl pro Haushalt als auch pro Person unter dem österreichweiten Durchschnitt liegt. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt mit 7,3 Monaten unter dem österreichischen Durchschnitt (8,5 Monate).

Trotz dieser Daten dient der Bericht manchen als Vorwand, um die Mindestsicherung insgesamt in Frage zu stellen und den Bezieherinnen und Beziehern pauschal Betrugsabsichten zu unterstellen – die FPÖ spricht von der „sozialen Hängematte“. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sagte in der Sitzung dazu: „Wo es Betrug gibt, muss dieser bekämpft werden. Auch ganz oben – zum Beispiel, wenn Politiker Gefälligkeiten gegen Spenden anbieten. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut und Langzeitarbeitslosigkeit sind sinnvoller, als auf jene loszugehen, die am wenigsten haben.

Der FPÖ geht es nicht um die Lösung von Problemen, sondern um die Pflege von Feindbildern. „Damit will sie davon ablenken, dass unter ihrer Sozialministerin Hartinger-Klein ab 2020 massive Kürzungen auf Kinder und Familien zukommen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind“, betonte die KPÖ-Abgeordnete und erteilte damit auch dem von der FPÖ geforderten Bespitzelungsdienst eine Absage.

Die KPÖ warnt davor, dass die Probleme in der Verwaltung als Vorwand für die Einführung neuer Schikanen dienen. Es ist noch nicht lange her, da waren SPÖ und ÖVP stolz, die Verwaltung weitgehend zu zertrümmern – von „zukunftweisenden Reformen“ war die Rede. Der Bericht des Landesrechnungshofs nennt die Probleme beim Namen: In den Bezirksbehörden gibt es beim zuständigen Personal keine Ausbildungsanforderungen, keine Weiterbildung und vertiefenden Kurse, keine Entscheidungsgrundlagen, keine Anleitungen. Die KPÖ hat deshalb einen Antrag eingebracht, in dem die Behebung dieser Missstände in den Bezirken nach dem Vorbild der Grazer Regelung gefordert wird. Der Antrag wurde von FPÖ und Grünen unterstützt, aber von der SPÖ-ÖVP-Mehrheit abgelehnt.

14. Juni 2019