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Land Steiermark kürzt Wohnbeihilfe: KPÖ warnt vor Folgen

Husch-Pfusch-Gesetz bedeutet massiven Sozialabbau für steirische Familien

Die Neuregelung der Wohnbeihilfe in der Steiermark wurde von der Landesregierung Anfang Juni als harmlose Verwaltungsvereinfachung angekündigt. Tatsächlich stellen die heute vorgestellten Änderungen eine massive Kürzung dar, wie heute bekannt wurde. Kurzfristig wurden viele Verschlechterungen in den Gesetzesentwurf eingefügt. Die KPÖ kündigte ihren Widerstand gegen den Beschluss an. Am 5. Juli findet vor der Landtagssitzung eine Protestaktion vor dem Landhaus statt.

Für das Gesetz gibt es keine Begutachtungsfrist, obwohl die Landesverfassung dies vorsieht. Es soll bereits ab September 2016 gelten. Die Wohnbeihilfe gibt es damit nicht mehr, sie wird durch die neue und deutliche reduzierte „Wohnunterstützung“ ersetzt.

 

Was die neue "Wohnunterstützung" bedeutet

Ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht nur noch bei einem monatlichen Einkommen bis maximal 966,90 Euro. Wer nur minimal über der Grenze der Armutsgefährdung liegt, kann keine Wohnbeihilfe mehr beziehen. Dadurch werden sehr viele Steirerinnen und Steirer, die bisher Wohnbeihilfe bezogen haben, ab September keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.

Studierende, die keine Studienbeihilfe beziehen, können künftig keine Wohnbeihilfe mehr beziehen. Auch diese Regelung wird tausende junge Menschen bzw. deren Eltern finanziell treffen. (Der KSV hat dagegen eine Petition gestartet. Unterschreiben Sie hier.)

Das neue Mindestsicherungsgesetz streicht vor allem bei den Kindern, ab dem 4. Kind sogar massiv Jetzt wird auch der ergänzende Wohnungsaufwand gestrichen. Dafür wird die zukünftige Wohnunterstützung (neuer Name der Wohnbeihilfe) nicht mehr als Einkommen gerechnet. Das bedeutet konkret, dass ein Mindestsicherungsbezieher in Graz, der für Miete und Betriebskosten 400 Euro bezahlt, künftig zwischen 40 und 60 Euro monatlich verliert.

Das Land hat bei der Wohnbeihilfe bereits in der Vergangenheit massiv gekürzt: 2009 betrugen die Aufwendungen für WBH 73,4 Mio. Euro für 34.616 Haushalte, 2014 nur noch 46,3 Mio. Euro für 27.084 Haushalte.

Anders als bisher (und anders als bei der Mindestsicherung) wird auch die Familienbeihilfe als Einkommen einbezogen. Und in Zukunft müssen alle, die um Wohnunterstützung ansuchen, ihr Vermögen offenlegen. Es gibt einen Freibetrag von 4185 Euro.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Österreich ist EU-weit Spitzenreiter bei der Teuerung der Wohnkosten. In den fünf Jahren von 2011 bis 2015 haben sich Mieten und Betriebskosten in Österreich um 14,9 Prozent verteuert. Ein derartig massiver Einschnitt bei der Wohnbeihilfe wird deshalb nicht ohne Folgen bleiben. Tausende Steirerinnen und Steirer müssen damit rechnen, dass sie ab Herbst ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können.“

„Ich glaube, dass sich die Regierungsparteien der Konsequenzen nicht bewusst sind. Sonst hätten sie dieses Husch-Pfusch-Gesetz gründlich überarbeitet und eine sonst übliche Begutachtung zugelassen, statt auf Kosten der Bevölkerung eine Gruppenreise nach Brüssel zu unternehmen“, so Klimt-Weithaler.

 

Protestaktion der KPÖ gegen die Verschlechterungen bei der Wohnbeihilfe:

Dienstag, 5. Juli, 9.15 Uhr

Graz, Herrengasse 16/Eingang Landhaus

5. Juli 2016