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KPÖ für verfassungsrechtliche Prüfung des Finanzausgleichs

Durch Benachteiligung der Steiermark gehen jährlich Millionen verloren

„Ein guter Tag für die Menschen in Österreich“ – mit dieser Überschrift feierte der steirische LH-Stv. Michael Schickhofer am 7. November 2016 den neuen Finanzausgleich, der im kommenden Jahrzehnt die Budgets aller österreichischen Gemeinden und Länder maßgeblich bestimmen wird. Tatsächlich ist das Ergebnis der Verhandlungen für die Steiermark und die Landeshauptstadt Graz ernüchternd. Von den großspurigen Ankündigungen ist ein minimaler Zuwachs übergeblieben.

Die KPÖ forderte am 17. Jänner im steirischen Landtag eine verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarung. FPÖ und Grüne stimmten dem Vorschlag zu, SPÖ und ÖVP lehnten eine solche Überprüfung allerdings ab. Der Antrag hat damit keine Mehrheit gefunden.

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich sind bei weitem die bedeutendsten, die das Land zu verzeichnen hat. Der Finanzausgleich 2017 zeigt gegenüber den vorigen Jahren leider keine Änderung in Bezug auf die Benachteiligung der Steiermark im Vergleich zu anderen Bundesländern. Im Bundesländervergleich (ohne Wien, das als Gemeinde und Bundesland in einem eine Sonderstellung hat) weist die Steiermark eine recht niedrige Kopfquote auf.

Die höchsten Kopfquoten (und auch Ertragsanteile) findet man in den westlichen Bundesländern, allen voran Salzburg, gefolgt von Vorarlberg und Tirol, wobei es bemerkenswerterweise seit 1957 keine nennenswerten Rangverschiebungen gegeben hat. Das weisen die Zahlen der Landesstatistik Steiermark aus.

Da die Stadt Graz angekündigt hat, gegen die „nicht gerechtfertigte Benachteiligung“ (Finanzstadtrat Rüsch) im Finanzausgleich vor dem Höchstgericht zu klagen, hätte sich eine enge Zusammenarbeit des Landes angeboten. KPÖ-LAbg. Werner Murgg, der einen entsprechenden Antrag eingebracht hat: „Auf Landesebene ist die Situation wie in Graz: Aufgrund des Bevölkerungsschlüssels sind Steirerinnen und Steirer im Finanzausgleich weniger ‚wert‘ als Personen im Westen Österreichs. Eine Angleichung und damit Verbesserung hätte Auswirkungen in Millionenhöhe.“

17. Januar 2017