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Beschränkung der Wahlkampfkosten mit wichtiger Änderung beschlossen

Kostenlimit auf KPÖ-Antrag ohne schleichende Erhöhung beschlossen

Im zuständigen Ausschuss des steirischen Landtags wurde heute beschlossen, dass die Wahlkampfkosten bei Landtagswahlen künftig eine Million Euro pro Partei nicht mehr übersteigen dürfen. Auf Drängen der KPÖ wurde die ursprünglich vorgesehene automatische jährliche Erhöhung dieses Betrags (Indexierung) fallengelassen.

Dadurch wird verhindert, dass der Betrag von Wahl zu Wahl automatisch ansteigt. „Solange wichtige Leistungen für die steirische Bevölkerung nicht auch automatisch erhöht werden, ist das auch bei den Wahlkampfkosten nicht vertretbar!“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Alle Parteien haben sich am 5. September auf eine Beschränkung der Wahlkampfkosten auf 1 Mio. Euro pro Partei ausgesprochen. Die Regelung soll schon bei der Landtagswahl am 24. November gelten. Im Gesetz sind auch Strafzahlungen bei Überschreitung des Kostenlimits vorgesehen. Damit bekommt ein Antrag, den die KPÖ bereits 2009 und danach immer wieder eingebracht hat, endlich eine Mehrheit.

Der selbst auferlegte Druck mancher Parteien, möglichst große Summen in Wahlwerbung zu stecken, führt zur finanziellen Abhängigkeit dieser Parteien von finanzkräftigen Spendern und zu gigantischer Geldverschwendung“, so die KPÖ-Abgeordnete.

10. September 2019