Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

„Selbstbedienung für die Politik, Kürzungspakete für die Bevölkerung“

Heftige Kritik von LAbg. Klimt-Weithaler an „Sonderparteiensteuer“

Die Politik im Land der „Reformpartner“ von SPÖ und ÖVP wird immer unglaubwürdiger. Während bei der Bevölkerung durch steirische Sondersteuern wie den Pflegeregress abkassiert wird, genehmigen sich Polit-Funktionärinnen und –Funktionäre immer höhere Gehälter. Und seit 1.1.2014 wird eine steirische Sonderparteiensteuer eingehoben.

1000 Euro pro Monat erhält jeder steirische Bürgermeister seit 1.1.2014 durchschnittlich mehr. Grund dafür ist das von der KPÖ bekämpfte neue Bezügegesetz, mit dem widerspenstigen Funktionärinnen und Funktionäre der steirischen Regierungsparteien die Zustimmung zu den von Voves und Schützenhöfer angeordneten Zwangsfusionen versüßt werden sollte. Eine Sonderregelung wurde für die Stadt Graz eingeführt: Dort erhalten die Klubobleute die doppelte Funktionsgebühr – rückwirkend ab 1. Juli 2013.

Seit Jänner treffen in den steirischen Gemeindestuben Bescheide ein, in welchen die Kommunen daran erinnert werden, dass ab sofort pro GemeindebürgerIn 5 Euro ans Land abzuliefern sind. Die KPÖ ist im Vorjahr vehement gegen dieses unverschämte Gesetz aufgetreten. Die „Reformpartner“ haben zum ungewöhnlichen Mittel einer Dringlichkeitserklärung gegriffen, um zu verhindern, dass Gemeinden durch demokratische Instrumente dieses Gesetz zu Fall bringen können.

KPÖ-LAbg. Claudia Klimt-Weithaler findet es erfreulich, dass sich mehrere Gemeinden weigern, die Abgabe anzuliefern. Immerhin stellt die Sonderparteiensteuer auch eine Belastung der Gemeindefinanzen dar. „Von einer Verdoppelung des Einkommens können Normalsterbliche nur träumen. Wenn es um die Parteikasse und Bezüge für FunktionärInnen geht, wollen SPÖ und ÖVP auf einmal nichts mehr vom Sparen wissen. Dafür muss die steirische Bevölkerung ein Kürzungspaket nach dem anderen in Kauf nehmen und als Schlusslicht in Österreich noch immer Regress für pflegebedürftige Angehörige bezahlen.“

Veröffentlicht: 25. Februar 2014

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.