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Landtag: SPÖ und ÖVP planen Einschränkung der Oppositionsrechte

Claudia Klimt-Weithaler: „SPÖ und ÖVP geht es um Machterhalt um jeden Preis“

Ohne Vorwarnung wurde heute von SPÖ und ÖVP eine weitreichende Änderung der Landesverfassung eingebracht, die noch vor der Neuwahl des Landtags am 31. Mai beschlossen werden soll. Dadurch wollen SPÖ und ÖVP die Rechte der Opposition drastisch einschränken, solange sie noch die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit haben.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler verurteilte diesen demokratiepolitisch fragwürdigen Versuch, in letzter Sekunde eine Verfassungsänderung gegen die Stimmen der Oppositionsparteien zu erzwingen: „SPÖ und ÖVP wissen, dass sie bei der Landtagswahl am 31. Mai die für eine Änderung der Verfassung nötige Mehrheit verlieren werden. Deshalb peitschen sie in der letzten Sitzung vor der Wahl eine Einschränkung der Oppositionsrechte durch.“

Die geplanten Änderungen:
• Entschließungsanträge sollen künftig „vertagt“ werden können. Was harmlos klingt, bedeutet tatsächlich, dass die Opposition künftig keine Möglichkeit mehr hat, im Landtag Anträge zur Abstimmung zu bringen.
• Beschränkung der Dringlichen Anfragen auf zwei pro Sitzung – die jedoch auch von den Regierungsparteien in Anspruch genommen werden können. Die Opposition hätte dadurch keine Möglichkeit mehr, eine „Dringliche“ einzubringen.
• Halbierung der Redezeit bei der Budgetrede für Abgeordnete
• Einschränkung der Redezeit bei Dringlichen Anfragen – während bei der Beantwortung durch die Regierung keine zeitliche Beschränkung gilt.

„SPÖ und ÖVP geht es um den Machterhalt um jeden Preis. Mit dieser fragwürdigen Verfassungsänderung soll die Opposition vorbeugend mundtot gemacht werden, damit Voves und Schützenhöfer trotz der zu erwartenden Wahlniederlage am 31. Mai ungestört weiter über das Land können, wie sie es in den vergangenen Jahren gemacht haben“, so Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 14. April 2015

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