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Finanzausschuss: SPÖ und ÖVP lassen kritischen RH-Bericht verschwinden

LAbg. Murgg wird Stellungnahme des Rechnungshofes trotzdem zur Sprache bringen

Das Landesbudget für 2015, das am 16. Dezember vom Landtag beschlossen werden soll, wurde nach den neuen Budgetregeln (Doppik) erstellt. Der Landesrechnungshof übt nun massive Kritik am Budgetentwurf: Zum Verständnis notwendige Daten fehlen einfach, die formulierten Ziele sind vage, in vielen Fällen sind die Ziele so formuliert, dass ihre Erfüllung oder Nichterfüllung nicht nachprüfbar ist.

Anstatt die Stellungnahme des Rechnungshofes zu berücksichtigen, haben SPÖ und ÖVP in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses beschlossen, den Bericht in der Versenkung verschwinden zu lassen. Dadurch soll er am Landtag vorbeigespielt werden. KPÖ-LAbg. Werner Murgg, Vorsitzender des Kontrollausschusses des Steiermärkischen Landtags: „Leider haben sich alle unsere Befürchtungen bewahrheitet. Das neue Budget dient vor allem der Verschleierung, es enthält kaum noch überprüfbare Zahlen, dafür aber viele nebulose und unverbindliche Zielsetzungen. Dass SPÖ und ÖVP jetzt versuchen, die Kritik des Landesrechnungshofes unter den Teppich zu kehren, ist ein starkes Stück. Die Auseinandersetzung damit wird ihnen trotzdem nicht erspart bleiben.“

Der Budgetentwurf und auch die Kritik des Rechnungshofes zeigen, dass die Einführung der neuen Budgetregeln nicht zu größerer Transparenz beigetragen hat. Im Budget fehlen wesentliche Informationen, eine Überprüfung der Ziele ist in vielen Fällen nicht möglich. Die Landesregierung wäre gut beraten, das Budget vor der Beschlussfassung gründlich zu überarbeiten, um wenigstens die eigenen Regeln einzuhalten.

Die KPÖ war 2013 die einzige Partei, die gegen die Einführung der Doppik gestimmt hat. Die Kritikpunkte lauteten:
• Kontrollrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Landtages werden nicht ausgeweitet, sondern eingeschränkt
• Outputorientierte Steuerung durch Wirkungs- und Leistungsziele führt weder zu messbaren Ergebnissen noch zu höherer Effizienz der Verwaltung
• keinerlei laufende Kontrolle über die tatsächliche Gebarung
• keine verbindlichen Beschlüsse für die Mittelverwendung
• Die Haushaltsreform verursacht höhere Kosten

Veröffentlicht: 9. Dezember 2014

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