Wohnunterstützung: „Reparatur“ ist nur Kosmetik
Claudia Klimt-Weithaler: Familienbeihilfe darf nicht als Einkommen gerechnet werden!
Die von Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) vorgestellte Novelle des Wohnunterstützungsgesetzes ist eher ein Wahlkampfgag als ein ernsthafter Versuch, das sozialpolitische Fiasko zu beenden, das durch die Abschaffung der Wohnbeihilfe ausgelöst wurde. Das sagte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler zur Novelle, die dem Landtag heute vorgelegt wurde.
Landesrätin Kampus arbeitet lediglich eine Erhöhung der Mindestpensionen ein, die auf Bundesebene beschlossen wurde. Das wird zwar vielen Bezieherinnen und Bezieher der Wohnunterstützung nützen, an den grundsätzlichen Problemen der des Gesetzes ändert sich aber nicht viel: Weder die Einrechnung der Familienbeihilfe, noch die „Vermögensgrenze“ von 4200 Euro, noch die unklare Situation bei den Studierenden wird behoben. Dazu gibt es lediglich Ankündigungen.
Dass das Gesetz schon jetzt repariert werden muss, bestätigt viele Bedenken, die von Seiten der Opposition dagegen erhoben wurden. Von Seiten der Regierungsparteien wurde bewusst auf eine Begutachtung verzichtet, obwohl diese von der KPÖ eingefordert wurde.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Jetzt zeigt sich, was für ein Pfusch dieses Gesetz ist. Mit der Novelle nur drei Monate nach Inkrafttreten wird aber nur Kosmetik betrieben. Die Anhebung der Einkommensgrenzen folgt einer Vorgabe des Bundes. Alle anderen Probleme werden nicht behoben. Am wichtigsten wäre jetzt die Abschaffung der kinderfeindlichen Regelung, dass die Familienbeihilfe zum Einkommen gerechnet wird.“
Veröffentlicht: 30. November 2016