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„Wohnunterstützung neu“ bleibt Verschlechterung gegenüber Wohnbeihilfe

Alleinerzieherinnen nach wie vor Leidtragende

Am 26. Jänner 2017 wurden die Details zur reparierten Fassung des verunglückten steirischen Wohnunterstützungsgesetzes bekannt. Die Wohnunterstützung hat am 1. September 2016 die Wohnbeihilfe abgelöst und brachte für fast alle Betroffenen eine deutliche Verschlechterung. Nun werden die Verschlechterungen teilweise zurückgenommen – aber unzureichend, wie die KPÖ betont.

Die Kürzungen waren in vielen Fällen so massiv, dass zahlreichen Steirerinnen und Steirer in letzter Konsequenz eine Delogierung gedroht hätte. Deshalb wurde eine „Überbrückungshilfe“ eingeführt, die die Hälfte der gestrichenen Beihilfe ersetzte. Diese Maßnahme war allerdings auf ein Jahr begrenzt. Mit der nun rückwirkend mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Korrektur des Gesetzes erhöht Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) die Unterstützung in einem Ausmaß, das meistens bestenfalls der Wohnunterstützung zuzüglich der Überbrückungshilfe entspricht. Angehoben wird auch die „Vermögensgrenze“, die Personen, die mehr als 4188 Euro an Ersparnissen oder Vermögenswerten haben, vom Bezug ausgeschlossen hat.

Die KPÖ hat bereits weit über 10.000 Unterschriften für eine Rückkehr zur Wohnbeihilfe gesammelt und wird weiterhin Druck auf die Landesregierung ausüben, die Verschlechterungen zurückzunehmen. Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag: „Der Protest hat Wirkung gezeigt, Landesrätin Kampus hat die Verschlechterungen entschärft. Zufrieden können wir mit der Neuregelung aber nicht sein, denn die meisten Betroffenen haben nach wie vor viel weniger Beihilfe als vor Einführung der Wohnunterstützung. Besonders Alleinerzieherinnen sind Leidtragende, da die Familienbeihilfe nach wie vor zum Haushaltseinkommen gezählt wird. Das ist sonst nirgends in Österreich üblich. Die KPÖ fordert die Rückkehr zur alten Wohnbeihilfe, solange es in der Steiermark nicht genügend erschwingliche Wohnungen gibt.“

Beispiel 1: Ein alleinstehender Mindestpensionist bezog 2006 noch 182 Euro Wohnbeihilfe, 2014 waren es nur noch 92,30 Euro. Durch die Einführung der Wohnunterstützung reduzierte sich der Betrag weiter auf 43,10 Euro. Nach der „Reparatur“ sind es 95,81 Euro – das entspricht dem Niveau nach der ersten Kürzungswelle durch den damaligen Landesrat Schrittwieser.

Beispiel 2: Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern (7 und 9 Jahre alt), die ihre Arbeit verloren hat und 850 Euro Arbeitslosengeld bekommt, hätte nach der alten Wohnbeihilfe 193,05 Euro bezogen. Durch die Einführung der Wohnunterstützung wäre der Betrag auf 20,50 Euro gesunken. Nach der Korrektur sind es nun 71,43 Euro.

26. Januar 2017