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Versiegelung: Wird Graz zur Wüstenstadt?

Gemeinderat Christian Sikora: „Es braucht verbindliche Richtlinien gegen Bodenversiegelung und -verschwendung!“

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Planungssprecher Christian Sikora fordert ein Ende der zunehmenden Bodenversiegelung.

Der Klimawandel mit all seinen negativen Auswirkungen hat Zentraleuropa voll erreicht. Besonders extrem sind seine Auswirkungen in den Ballungsräumen. Auch in Graz zeigt die Stadtklimaanalyse seit dem Jahre 1986 einen stetigen Anstieg der Temperaturen in der Stadt, was zu einer Verschärfung und Verschlechterung des Stadtklimas führt.

„Die Temperaturunterschiede zwischen einem bebauten und stark versiegelten Stadtteil und dem Umland können erwiesenermaßen zwischen fünf und zehn Grad ausmachen“, weiß KPÖ-Planungssprecher Christian Sikora. Brisant: In Graz sind ca. 27 Prozent des bewohnbaren Raumes bereits versiegelt. Das bedeutet den Verlust von Grünraum, Bäumen, Sträuchern und Lebensraum sowie von genügend Möglichkeiten für Wasserversickerung. Die Folge: In der Stadt wird es immer heißer.

 

„Damit Graz nicht zur Wüstenstadt wird, müssen dringend verbindliche Richtlinien zur Beschränkung von zukünftiger Versiegelung und einer Entsiegelung von Nutzflächen (Innenhöfe, Parkplätze, Zufahrtswege, Gehwege in Parkanlagen, Straßenbahngeleise, alte leerstehende Fabrikhallen) – geschaffen werden“, betont Sikora.

Im Stadtentwicklungskonzept (STEK 4.0) sind anzustrebende Richtwerte betreffend künftiger Bodenversiegelungen zumindest definiert.

Doch das Räumliche Leitbild 1.0, das ja die Festlegungen aus dem Stadtentwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan nach Bereichstypen und Stadtteilen/ Teilraumabgrenzungen konkretisieren sollte, sieht in seinem aktuellen Entwurf keinerlei Versiegelungsgrenzen vor. Dabei ermöglicht das Steiermärkische Raumordnungsgesetz, dass neben dem Gebietscharakter sowie den Grundsätzen zur Bebauungsweise und Erschließung auch verbindliche Standards der Freiraumgestaltung, die u.a. Versiegelungsgrenzen vorgeben, definiert werden.

 

Die KPÖ Graz wird deshalb erst dann die Zustimmung zum räumlichen Leitbild 1.0 erteilen, wenn:

1) verbindliche Richtlinien zur Reduzierung der Versiegelung darin enthalten sind, und

2) die Freiraumplanerischen Standards in überarbeiteter und an die Struktur des 1.0 Räumlichen Leitbildes angepasster Form vorliegen.

 

„Doch auch beim Land Steiermark müssen endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden“, fordert der KPÖ-Gemeinderat. Er verweist darauf, dass eine im Februar im Gemeinderat beschlossene Petition an das Land, welche fordert, Regelungen betreffend die Bodenversiegelung in Bauverfahren und eine klare Begriffsdefinition zum Versiegelungsgrad ins Stmk BauG bzw StROG aufzunehmen, bis heute nicht erledigt wurde.

„Die KPÖ wird in der kommenden Gemeinderatssitzung mehrere Initiativen einbringen, damit der zunehmenden Bodenversiegelung endlich ein Riegel vorgeschoben wird“, kündigt der KPÖ-Planungssprecher an.

Veröffentlicht: 13. September 2018

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