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Verbesserung bei Kinder- und Jugendpsychiatrie

Gemeinderätin Elke Heinrichs: „Es braucht gemeinsame Anstrengungen, damit sich etwas bewegt“

Der von Elke Heinrichs eingebrachten Dringlichkeitsantrag vergangenen September, führte zu einer direkten Verbesserung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

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Erfolg für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Foto: © Ben Kerckx

Im vergangenen September stellte Gemeinderätin Elke Heinrichs im Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag zur Verbesserung der Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der einstimmig angenommen wurde.

Ziel der Petition an das Land war es, eine bessere Bündelung der Kräfte zu erreichen, damit unter Einbeziehung von VertreterInnen aller betroffenen und kompetenten Stellen (medizinische Einrichtungen, Sozialversicherungsträger, Ärztekammer, Landesschulrat usw.) eine rasche qualitative und quantitative Verbesserung der Versorgung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie herbeigeführt werden kann.

Jetzt kommt offenbar Bewegung in die Angelegenheit. Medienberichten zufolge sucht die GKK aktuell fünf Fachärzte, um Ambulatorien zur psychiatrischen Versorgung aufzubauen. Darüber hinaus sollen 23 nicht fachärztliche Kräfte beschäftigt werden.

„Ich freue mich, dass durch die gemeinsamen Anstrengungen jetzt endlich etwas zur Verbesserung der Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie getan wird“, sagt KPÖ-Gesundheitssprecherin Elke Heinrichs. „Allerdings kann das erst der Anfang sein. Denn neben den ambulanten braucht es auch stationäre Ressourcen. Und dass immer wieder Jugendliche in Erwachsenenabteilungen untergebracht werden (müssen) – und zwar sowohl im offenen als auch im geschlossenen Bereich -, darf in Zukunft kein Thema mehr sein. Daneben braucht es genügend Kinder- und Jugendpsychiater im niedergelassenen Bereich.“

Die Gemeinderätin wird das Thema nicht aus den Augen verlieren. Sie verspricht, so lange für die Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Graz einzutreten, bis ein befriedigender Versorgungszustand für alle Betroffenen gewährleistet werden kann.

Veröffentlicht: 4. Mai 2017

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