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Verbauung: Stärkere Rahmenbedingungen sind notwendig

Internationale Investmentfonds am Grazer Immobilienmarkt

Mit dem derzeitigen Flächenwidmungsplan ist Graz eine willkommene Spielwiese für Bauinvestoren“, kritisiert KPÖ-Klubobmann Manfred Eber.

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Um etwa 25 Millionen Euro hat sich ein internationaler Investmentfonds in Reininghaus eingekauft. Auswirkungen: Bauland und Preise für Wohnungen steigen.

Ein weiterer internationaler Investmentfonds wirbelt durch den Grazer Immobilienmarkt. Die Kleine Zeitung berichtet, dass eine Tochtergesellschaft der Hamburg Trust (2,3 Milliarden Euro schwer) 133 Wohneinheiten für etwa 25 Millionen Euro bei den Reininghausgründen erstanden hat. Die Auswirkungen: Bauland und Kaufpreise für Wohnungen werden teurer und somit auch die Mieten in unserer Stadt.

Man wird nicht verhindern können, dass weitere Großinvestoren Graz entdecken, aber die Stadt kann schärfere Rahmenbedingungen setzen. Mit dem derzeit gültigen Flächenwidmungsplan, gegen den nur die KPÖ gestimmt hat, ist die Stadt eine willkommene Spielwiese für Investoren“, so Klubobmann Manfred Eber.

Neben dem Bau weiterer Gemeindewohnungen, würde es allerdings Werkzeuge geben, die für mehr Mitsprache, Gestaltungsmöglichkeiten und Kontrolle seitens der Stadt und der Bevölkerung führen würden. Beispielsweise wäre eine Bebauungsplanpflicht für das gesamte Grazer Stadtgebiet notwendig. Das würde dazu führen, dass die Stadt selbst stärkere Vorgaben für Neubauten vorgibt, der Gemeinderat über sämtliche Bauprojekte mehr Kontrolle hätte und dass die Rechte der Bevölkerung gestärkt werden. Einen entsprechenden Dringlichen Antrag der KPÖ lehnten ÖVP und FPÖ vor zwei Wochen ab.

Auch ist das Land Steiermark noch immer die rechtliche Umsetzung eines verpflichtenden Grünflächenfaktors schuldig. Damit könnte die Stadt selbst vorgeben, wie groß der Anteil von Grünflächen bei neuen Bauvorhaben sein soll. Auch eine Versiegelungsabgabe sowie die Ausweitung des Altstadtschutzes wären geeignete Instrumente, um den Flächenfraß und Bauboom in Graz zu drosseln.

Aber ebenso ist die Bundesregierung gefordert, so Eber: „Es kann nicht sein, dass das Grundrecht Wohnen Spekulationsobjekt ist. Anlegerwohnungen sind beispielsweise noch immer steuerlich begünstigt. Das muss repariert werden.

Veröffentlicht: 20. Juli 2021

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