Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Strafprozeß gegen Lassinger Bürgermeister erneut vertagt

§ 264 StGB, Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl

Zur Anhörung weiterer Zeugen wurde der Prozeß vor dem BG Liezen gegen den Lassinger ÖVP-Bürgermeister erneut vertagt. 

 

Der Lassinger Bürgermeister Friedrich Stangl ist angeklagt falsche Nachrichten über den Kandidaten der Liste 3 - Arnold Dreher verbreitet zu haben. Ein Offizialdelikt, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bedroht ist.

Vor der Gemeinderatswahl im März 2010 schrieb Stangl im Amtsblatt der Gemeinde der Kandidat der Lsite 3 - Arnold Dreher habe 1994 für den Verkauf seiner Betriebsanlagen (Steinbruch und ehem. Magnesitwerk) "viel zu viel Geld" erhalten. 

Während die Anklagebehörde in dieser Vorgangsweise einen Verstoß gegen § 264 StGB erkannte, legt es die Verteidigung Stangls darauf an nachzuweisen, die Gemeinde hätte im Jahr 1994 tatsächlich zu ihrem eigenen Nachteil gehandelt.

Bei den Zeugenaussagen kommen mitunter interessante Tatsachen zutage: einerseits wird ein Sittenbild der Politik der 1990er Jahre entworfen, andererseits wird zugegeben, man habe es von vornherein darauf angelegt, den „Störenfried” von der Liste 3-KPÖ aus dem Gemeinderat fernzuhalten.

Im folgenden dokumentieren wir die Zeitung des Lassinger Bürgermeisters vom Februar 1995.

 

Bürgermeister Telegramm 1995

Vollbild an/aus
Verschieben
Vorige Seite
Nächste Seite
Vergrößern
Verkleinern

18. April 2012