Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Steirische „Heimkinder“ und Missbrauchsopfer nicht vergessen!

Warum die Anlaufstelle für Opfer nach wie vor wichtig ist

Immer wieder werden neue Fälle bekannt, in denen Menschen als Kinder und Jugendliche in staatlicher Obhut misshandelt oder missbraucht wurden, entweder in Heimen oder bei Pflegeeltern. Viele der Vorgänge sind heute beinahe undenkbar, aber noch vor wenigen Jahrzehnten waren sie brutale Realität.

Das Land Steiermark richtete als Konsequenz eine Opferschutzkommission ein. Diese war aber nur von Juli 2011 bis Dezember 2012 tätig. Die KPÖ drängte darauf, die Kommission weiterzuführen, doch von Seiten des Landes – namentlich von SPÖ und ÖVP – wurde argumentiert, es herrsche kein Bedarf mehr. Erst nachdem ein besonders schockierender Fall für öffentliche Aufmerksamkeit sorgte, lenkte die Landesregierung ein. Auf Antrag der KPÖ richtete Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) ab 1. Juli 2017 wieder eine Anlaufstelle für Betroffene ein.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Es ist nach wie vor wichtig, dass es eine Anlaufstelle gibt. Viele Betroffene können sich erst nach Jahrzehnten mit dem Erlebten auseinandersetzen. Sie dürfen dann nicht vor verschlossenen Türen stehen. Das Land darf die Missbrauchsopfer nicht vergessen!“

In der Beantwortung einer Anfrage der KPÖ informierte die Landesregierung nun über konkrete Zahlen und Fakten:

·         So wurden im Zeitraum vom Juli 2011 bis November 2013 126 Personen als Opfer anerkannt und 124 entschädigt.

·         Über die 2017 auf Drängen der KPÖ eingerichtete Clearingstelle wurden bis Mitte Februar 2019 130 Personen als Opfer anerkannt und mit insgesamt 1,87 Mio. Euro entschädigt.

·         Seit Jahresbeginn wurden weitere 15 Personen anerkannt und mit insgesamt 220.000 Euro entschädigt, außerdem wurde die Übernahme von Therapiekosten beschlossen.

·         Insgesamt wurden also 256 Opfer anerkannt und 254 entschädigt – zwei Personen verzichteten laut Anfragebeantwortung auf eine Entschädigung.

 

Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer in der Steiermark: Gewaltschutzzentrum Steiermark, Granatengasse 4, 8010 Graz. MO bis DO 8 bis 16 Uhr, FR 8 bis 13 Uhr, Tel. 0316/774199.

25. Februar 2019