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SPÖ/ÖVP-Einigung auf Kosten der Grazer Altstadt

Klubobmann Kaltenegger kritisiert Kompetenzbeschneidung bei Altstadtanwalt

Einen faulen Kompromiss auf Kosten der Grazer Altstadt orten KPÖ-Landtagsklubobmann Ernest Kaltenegger und Stadträtin Elke Kahr nach der Sitzung des zuständigen Unterausschusses des Landtages. ÖVP und SPÖ haben sich darauf geeinigt, die Kompetenzen des Altstadtanwaltes zu beschränken. Kaltenegger: „In den ersten drei Jahren soll er nach Willen von SPÖ und ÖVP lediglich für die Altstadtschutzzonen 1 und 2 sowie für Eggenberg zuständig sein. Nach sechs Jahren will man diese für Altstadt und Bürger notwendige Einrichtung sogar evaluieren, wobei sogar die Möglichkeit der Abschaffung in Frage kommt.“
Das bedeutet im Klartext: Spekulanten und Immobilienfirmen haben noch drei Jahre Frist, um ihre Projekte ohne lästige Einsprüche durchzuziehen. Fälle wie der Abriss eines 300 Jahre alten Hauses in der Altstadtschutzzone Strassgang könnten sich wiederholen.

Besonders empörend ist nach Auffassung von KPÖ-Stadträtin Elke Kahr der Umstand, dass sich die Grazer Baudirektion in einer Stellungnahme am 13. Juni 2008 über den gültigen Beschluss des Grazer Stadtsenates vom 23.11. 2007 hinweggesetzt und die Beschränkung des Zuständigkeitsbereiches für den Altstadtanwalt auf Zone 1 gefordert hatte.

Elke Kahr: „Uns ist bereits beim schwarz/grünen Koalitionsabkommen aufgefallen, dass darin der Schutz der Grazer Altstadt nicht erwähnt wird. Immobilienfirmen und Projektentwickler haben eben einen direkten Zugang zur ÖVP. SPÖ und Grazer Grüne sind in dieser wichtigen Frage umgefallen.“

Ernest Kaltenegger kündigte am Mittwoch ein striktes Nein der KPÖ im Landtag zu diesen Aufweichungen des Altstadtgesetzes an.

18. Juni 2008