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Sozialhilfeanwaltschaft: KPÖ fordert Flecker zum Handeln auf

Probleme bei Sozialhilfe keine Einzelfälle – alle Berufungen der KPÖ erfolgreich

Die Praxis zeigt, dass Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, in einigen steirischen Bezirken größte Probleme haben, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Das betont Diplomsozialarbeiterin Karin Gruber, die seit 2005 für die KPÖ Sozialberatungen in Graz und den steirischen Bezirken durchführt. Bereits vor 18 Monaten forderte die KPÖ im Landtag die Einführung einer Sozialhilfeanwaltschaft, doch der zuständige Landesrat Flecker blockte ab: Es handle sich nur um Einzelfälle.

Karin Gruber: „Zu unseren Sozialberatungen kommen immer wieder Menschen, die mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum liegen und die Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber diesen Anspruch nicht durchsetzen können. Das Sozialhilfegesetz ist an und für sich nicht schlecht – doch krankt es am Vollzug.“

Karin Gruber hat in den letzten Monaten für 22 Klientinnen und Klienten Berufungen eingebracht. 15 Berufungen sind schon erledigt und es wurde ihnen teilweise oder zur Gänze Folge gegeben. Diesen 15 Personen (Familien) wurden von den Bezirkshauptmannschaften ursprünglich aufs Jahr gerechnet € 32.860,60 vorenthalten. Sieben Berufungen sind noch nicht entschieden.

KPÖ-Sozialsprecherin LAbg. Claudia Klimt-Weithaler weist darauf hin, dass LR Flecker versprochen hat, noch einmal auf die Forderung nach einer Sozialhilfeanwaltschaft einzugehen, wenn die KPÖ nachweisen könnte, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.

LAbg. Klimt-Weithaler: „Eine Sozialhilfeanwaltschaft würde es den Betroffenen erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen. Die von uns gewonnenen Berufungen sind ja nur die Spitze des Eisbergs, denn nur ein Bruchteil der Menschen wendet sich direkt an den KPÖ-Landtagsklub. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Menschen, die auf Sozialhilfe Anspruch haben, tatsächlich Geld ausbezahlt wird oder nicht. Ich nehme Landesrat Flecker beim Wort und hoffe, dass er bereit ist, nun auch konkrete Schritte zu setzen, um die Missstände im Vollzug der Sozialhilfe zu beseitigen.“

4. Januar 2008