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Sozialhilfe verwehrt

KPÖ-Reininger: "Manchmal wartet man jahrelang"

Manchmal wartet man jahrelang"
Der Bericht über die Pensionistin, der mit 285 Euro Pension die Sozialhilfe verwehrt wurde, hat eine Flut an Reaktionen ausgelöst. Zu den langen Verfahren beim Land gibt es von der Volksanwaltschaft sogar eine Missstandserklärung.

Unser Bericht über eine herzkranke Frau in der Obersteiermark, die von 285 Euro Pension leben muss und trotzdem keine Sozialhilfe erhält, hat viele Reaktionen ausgelöst. "Dieser Fall ist längst nicht der einzige", erklärt etwa Philip Reininger von der Sozialberatung der KPÖ, bei dem sich die Akten türmen. "Wir haben mehrere Fälle, in denen die Sozialhilfe falsch berechnet wurde." Das vermutet er auch im konkreten Fall. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen erklärt, die betagte Dame würde mit ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt leben und hat nicht nur deren Einkommen , sondern auch gleich den Unterhaltsvorschuss des Enkelkindes zusammengezählt. Damit sei das Haushaltseinkommen zu hoch.

Strukturelle Probleme
Die betagte Dame erklärt, sie wohne im Parterre in einer völlig eigenen Wohneinheit und nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Tochter. Seit mehr als sechs Monaten liegt der beeinspruchte Bescheid nun beim Land. Anrufe seien zuerst freundlich, danach ärgerlich abgewiesen worden. Die Frau, die inzwischen seit zwölf Monaten keine Sozialhilfe mehr erhalten hat, ist nicht nur finanziell, sondern auch nervlich völlig am Ende.

Die langen Wartezeiten am Land seien ein strukturelles Problem, glaubt Reininger. "Ich kenne Fälle, die jahrelang nicht entschieden wurden. Die betroffenen Menschen hängen in der Zwischenzeit finanziell in der Luft." Unter anderem gäbe es dort zu wenig Personal.

In einer Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft an das Land Steiermark vom September dieses Jahres heißt es dazu sinngemäß, dass Land möge die organisatorischen und personellen Vorkehrungen treffen, dass über Anträge auf Sozialhilfe in längstens drei und in Berufungsverfahren in maximal sechs Monaten entschieden werde. Die Feststellung ist gespickt mit konkreten Beispielen, in einer Causa warteten Betroffene vier Jahre auf die Entscheidung.

Beim Land erklärt Heinrich Fischer von der Abteilung 11 dazu: "Die Zahl der Ansuchen steigt zum Teil dramatisch, gleichzeitig haben wir auch nicht mehr Personal." Im konkreten Fall der Obersteirerin sei man jedoch aktiv geworden. "Auch wenn wir rechtlich im Ermittlungsverfahren die sechs Monate Frist nicht einhalten müssen, bemühen wir uns nun, dass es rasch geht."

(Kleine Zeitung, Region Ennstal, 10.10.10)

11. Oktober 2010