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„Sozialhilfe neu“ streicht Wohnunterstützung und Heizkostenzuschuss

Schwarz-blaues Sparpaket bedeutet brutalen Sozialabbau bei sozial Schwächsten

Erst vor wenigen Monaten wurde die Mindestsicherung auf Kosten von Kindern verschärft. In einem nächsten Schritt wird die – nun „Sozialhilfe neu“ genannte – Leistung umgebaut. Das gab die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung heute bekannt. Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel. Aber der Teufel steckt im Detail, wie KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler aufzeigt.

Eine besonders heimtückische Regelung sieht vor, dass an Bezieherinnen und Bezieher der neuen Sozialhilfe keine Wohnunterstützung bzw. kein Heizkostenzuschuss mehr ausbezahlt wird. Die Länder dürfen zwar weiterhin Beihilfen auszahlen, diese werden aber von der „Sozialhilfe neu“ wieder abgezogen. Das bedeutet, dass sich viele Menschen ihre Wohnung nicht mehr leisten können werden. Die Betroffenen verlieren dadurch bis zu 143 Euro im Monat. In der Steiermark beziehen derzeit weniger als 17.000 Personen Mindestsicherung.

Gestrichen wird auch der 13. und 14. Monatsbezug der Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche in der Steiermark. Dieser wird durch ein Landesgesetz geregelt. Bedürftigen jungen Menschen wurde die Beihilfe bisher 14 Mal gewährt. Dies ist eine der letzten verbleibenden Maßnahme gegen Kinderarmut. Das Bundesgesetz untersagt den Ländern künftig die Möglichkeit, Kindern die Leistung öfter als 12 Mal auszuzahlen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler übt heftige Kritik an den Kürzungen: „Kurz und Strache setzten jetzt ihre Wahlversprechen gegenüber Industrie und Wirtschaftslobbys um und ziehen die Schrauben bei den sozial Schwächsten enger. Die Abschaffung der Wohnunterstützung bei Bezug der ‚Sozialhilfe neu‘ ist ein brutaler Eingriff auf Kosten jener, die am wenigsten haben. Die Bundesregierung kürzt jenen die Heiz- und Wohnbeihilfe, die sie am dringendsten brauchen.“

Die Kinderarmut in ganz Österreich hat zuletzt in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen. In der Steiermark wächst jedes fünfte Kind an oder unter der Armutsgrenze auf. Mit der ‚Sozialhilfe neu‘ werden die Probleme noch deutlich größer. Die kürzlich eingeführten drastischen Kürzungen für Familien mit mehreren Kindern bleiben aufrecht: Für das erste Kind gab es 2018 218 Euro, für das zweite 130 und ab dem dritten nur noch 43 Euro – das sind 1,50 Euro pro Tag. Der Zuschlag für Menschen mit Behinderung (2018: 155 Euro) wird nun zur Pflichtleistung, dagegen bleiben die Zuschläge für Alleinerzieherinnen eine Ermessenssache, Rechtsanspruch darauf gibt es keinen.

Vermögen über ca. 5300 Euro ist bei der „Sozialhilfe neu“ zu verbrauchen, bevor ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Nach drei Jahren (bisher: sechs Monate) geht der Staat bei bestehenden Eigentumswohnungen oder Häusern ins Grundbuch.

13. März 2019