Sozialhilfe neu“ in der Steiermark: Viele von Kürzungen betroffen!

Stadträtin Elke Kahr, LAbg. Claudia Klimt-Weithaler, die Sozialarbeiterinnen Karin Gruber und Barbara Weißensteiner informieren

über konkrete Auswirkungen des neuen Sozialunterstützungsgesetzes

Am 23. Februar wird der steirische Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP die neue Sozialhilfe beschließen. Das so genannte „Sozialunterstützungsgesetz“ wird ab Juli 2021 die Mindestsicherung ablösen. Es wird dann nicht mehr möglich sein, zur Sozialunterstützung Wohnbeihilfe zu beziehen. Die KPÖ warnt vor den Folgen, wenn Tausende von Kürzungen bei den Wohnkosten betroffen sein werden.

Wer die neue Sozialhilfe bezieht, darf keine Wohnunterstützung mehr bekommen. In vielen Fällen kann das starke Kürzungen bedeuten, wie Stadträtin Elke Kahr, LAbg. Claudia Klimt-Weithaler und die Sozialarbeiterinnen Karin Gruber und Barbara Weißensteiner im Rahmen eines Pressegesprächs zeigten.

Durch das neue Gesetz kommt es statt einer Ersparnis sogar zu einer Kostensteigerung, da Berechnung und Vollzug des Gesetzes mit einem wesentlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind – so sind z.B. von Seiten der Sozialämter pro Person monatlich bis zu vier Überweisungen alleine für die Wohnkosten durchzuführen. Für die Betroffenen bringt das Gesetz aber in den meisten Fällen eine Kürzung.

Bei der Sozialunterstützung wird der Wohnbedarf mit 40 % des Richtsatzes und der Lebensbedarf mit 60 % des Richtsatzes angenommen (d.h. € 378,00 Wohnbedarf, € 567,00 Lebensbedarf). Liegt der tatsächliche Wohnungsaufwand eines Beziehers unter den 40 % des Wohnbedarfes, wird der Richtsatz gekürzt. Liegt der tatsächliche Wohnaufwand darüber, kann eine Wohnkostenpauschale in der Höhe von 30 % des Richtsatzes gewährt werden (lt. Sozialhilfegrundsatzgesetz) – in der Steiermark aber nur 20 %.

· Die KPÖ fordert daher, in der Steiermark eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 20 auf 30 % durchzuführen.
· Darüber hinaus ist eine Novellierung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes nötig, um für die Betroffenen wieder den Bezug der Wohnunterstützung zu ermöglichen.

Dann die Wohnkosten tragen wesentlich zur Teuerung und auch zur Verfestigung von Armut bei. In keinem anderen EU-Staat sind die Kosten von Mieten und Betriebskosten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen.

Die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr betont: „Wir sind mitten in einer schweren Wirtschaftskrise. Es sind viele auf Hilfe angewiesen. Die Kürzungen werden in der Praxis zu massiven Problemen führen. Da ein Teil der Wohnkosten dann als Sachleistung überwiesen wird, werden viele auch Schwierigkeiten haben, eine neue Wohnung finden. Das Gesetz trägt zur Entmündigung von Menschen mit wenig Geld bei!“

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Dass Landesrätin Kampus den möglichen Spielraum nicht ausnützt, macht das Problem noch größer. Solange es in der Steiermark nicht ausreichend erschwinglichen Wohnraum gibt, ist es völlig unverantwortlich, hier noch weiter zu kürzen.“

Vier Beispiele: bisherige Mindestsicherung und neue Sozialunterstützung im Vergleich

Beispiel a. Eine alleinstehende Frau hat einen Arbeitslosengeldanspruch auf € 400,00. Sie bezahlt Miete in der Höhe € 340,00, Fernwärme in der Höhe von € 35,00 und Strom in der Höhe von € 72,00. Sie bezieht jetzt Mindestsicherung und Wohnunterstützung.

Mindestsicherungsgesetz
€ 549,46 Mindestsicherung
€ 400,00 Arbeitslosengeld
€ 143,00 Wohnunterstützung
€ 1.092,46 Gesamt

Sozialunterstützungsgesetz Steiermark
€ 169,68 Lebensbedarf nach dem SUG
€ 400,00 Arbeitslosengeld
€ 379,78 Wohnbedarf
€ 67,22 Wohnkostenpauschale
€ 1.016,68 Gesamt
D.h. es ergibt sich ein Verlust von € 75,78.

Beispiel b. Ein älteres Ehepaar bewohnt gemeinsam eine Wohnung, sie bezahlen Miete in der Höhe von € 500,00, Heizkosten in der Höhe von € 50,00 und Strom in der Höhe von € 70,00.

Mindestsicherungsgesetz
€ 1.424,20 Mindestsicherung
€ 178,75 Wohnunterstützung
€ 1.602,95 Gesamt
Sozialunterstützungsgesetz Steiermark
€ 797,54 Lebensbedarf nach dem SUG
€ 531,70 Wohnbedarf
€ 1.329,24 Zwischensumme (70 % mal 2 statt 75 % mal 2)
€ 89,00 Wohnkostenpauschale
€ 1.418,24 Gesamt
D.h. es ergibt sich ein Verlust von € 184,71

Beispiel c. Ein alleinstehender Mann in einer Gemeindewohnung (65 Jahre) hat keinen Pensionsanspruch, bezieht jetzt Mindestsicherung und Wohnunterstützung, dann Sozialunterstützung. Er bezahlt Miete für seine Gemeindewohnung in der Höhe von € 280,00 inkl. BK und Heizung und eine Stromrate in der Höhe von € 35,00.

Mindestsicherungsgesetz bis 30.06.2021
€ 949,46 Mindestsicherung
€ 143,00 Wohnunterstützung
€ 1.092,46 Gesamt
Sozialunterstützungsgesetz Steiermark ab 01.07.2021
€ 569,67 Lebensbedarf nach dem SUG
€ 315,00 tatsächlicher Wohnbedarf
€ 884,67 Gesamt
D.h. es ergibt sich ein Verlust von € 207,79..

Beispiel d. Ein obdachloser Mann im Vinzitel und hat keine Wohnkosten.

Mindestsicherungsgesetz
€ 712,10 Lebensbedarf Mindestsicherung (ohne 25 % Wohnkosten)
Sozialunterstützungsgesetz Steiermark
€ 569,67 Lebensbedarf nach dem SUG (ohne 40 % Wohnkosten)
D.h. es ergibt sich ein Verlust von € 142,43.

Veröffentlicht: 22. Februar 2021