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SozialCard: Energiekostenzuschuss automatisch anweisen

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KPÖ-Sozialsprecherin Uli Taberhofer: „Die Direktanweisung wäre eine Erleichterung, nicht nur für die SozialCard-BezieherInnen, sondern auch für die Beschäftigten der Servicestellen und im Sozialamt.“

 

Seit gestern muss online der Energiekostenzuschuss für SozialCard-InhaberInnen beantragt werden. 65,- Euro stehen SozialCard-BezieherInnen pro Haushalt zu.

 

Zwar wurde angesichts der Coronakrise die Antragsfrist jetzt auf den 17. April verlängert, doch KPÖ-Sozialsprecherin Uli Taberhofer plädiert für eine andere Vorgehensweise: Es wäre wichtig, dass der Energiekostenzuschuss wieder unbürokratisch abgewickelt wird. Berechtigte sollen die Unterstützung automatisch überwiesen bekommen – so wie es ursprünglich angedacht war und auch durchgeführt wurde.“

 

Mehrere Gründe sprechen laut Taberhofer dafür: „Zum einen wird die Coronakrise vermutlich auch Mitte April noch nicht überwunden sein. Viele werden vergessen, diesen Antrag zu stellen, weil die Gedanken der über 10.000 Berechtigten sich um andere Dinge drehen“, so die KPÖ-Gemeinderätin. „Außerdem: Was nützt die Möglichkeit zu einer längerfristigen Beantragung, wenn ich keinen Internetanschluss habe und damit auf persönliche Hilfe angewiesen bin?“ Angesichts der Tatsache, dass die Servicestellen, die man in diesem Fall um Hilfe bitten kann, vorübergehend geschlossen sind und im April, wenn sie wieder geöffnet haben werden, mit einem größeren Kundenandrang konfrontiert sein werden als sonst, wäre es nicht sinnvoll, die dort Beschäftigten zusätzlich zu belasten.

Die Gemeinderätin appelliert daher eindringlich an die Verantwortlichen, nicht Groschen zu zählen, sondern unbürokratisch zu handeln und für eine Direktüberweisung an die Betroffenen zu sorgen. „Das wäre sowohl für die SozialCard-BezieherInnen als auch für die Magistratsbeschäftigten eine sinnvolle Lösung.“

 

Personen, die eine dauerhaft gültige SozialCard besitzen, das sind jene, die das Regelpensionsalter bereits erreicht haben und deren Einkommen sich nicht mehr verändert, erhalten den Energiekostenzuschuss nach wie vor direkt (d. h. ohne Antrag) auf ihr Konto angewiesen.

Veröffentlicht: 18. März 2020

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