Rezeptgebühr von Sozialhilfeverband nicht refundiert
KPÖ richtet Anfrage an den Soziallandesrat
"Ich muss mit 2,50 Euro am Tag auskommen." Unglaublich wenig Geld also, das einer Zeltwegerin zur Verfügung steht.
Sie ist Sozialhilfeempfängerin und ob ihrer schweren Krankheiten am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Die Frau ist Epileptikerin, an Darmkrebs erkrankt, hat vor kurzem einen Herzinfarkt erlitten - und ist mit ihren Nerven am Ende. Denn seit einiger Zeit werden ihr vom Sozialhilfeverband die Rezeptgebühren nicht mehr refundiert Die Frau benötigt 13 Medikamente pro Monat, die Gebühren dafür betragen rund 60 Euro - viel Geld also für jemanden, der so gut wie nichts hat.
Die KPÖ hat sich der Frau nun angenommen, nachdem sie bei einer Sozialsprechstunde der Partei um Hilfe gebeten hat.
Sozialarbeiterin Karin Gruber: "Ich habe während meiner Tätigkeit schon viel erlebt. Aber es gibt immer wieder Fälle, bei denen man glaubt, das ist ein schlechter Witz."
Unkorrekt;
Dies sei auch der Fall der Zeltwegerin. Denn sie ist nicht nur um die Rezeptgebühr gekommen: "Auch der Sozialhilfeanspruch wurde unkorrekt berechnet", so Gruber.
Im Bescheid wurde ein "fiktiver Unterhalt" ihres geschiedenen Mannes in der Höhe von 120 Euro angenommen und vom Richtsatz abgezogen. Die Frau ist aber einvernehmlich geschieden und es wurde nie ein Unterhalt vereinbart.
KP-Landtagsabgeordnete Renate Pacher und Klubobmann Ernest Kaltenegger haben nun vor kurzem eine schriftliche Anfrage an den zweiten Landeshauptmann-Stellvertreter Kurt Flecker eingebracht.
Sie wollen unter anderem wissen, ob es sich bei dem Fall um einen Einzelfall handelt und wie er das Vorgehen der Behörde beurteilt. Eine Antwort steht bisher noch aus.
(Kleien Zeitung, Region Murtal, 14.4.07)
Veröffentlicht: 14. April 2007