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„Reformpartner“ zementieren Parteienförderung mit Trick ein

Panikstimmung bei SPÖ und ÖVP

Zu einem ungewöhnlichen Trick griffen SPÖ und ÖVP in der Landtagsitzung am 10. Dezember 2013, um die neuerliche Erhöhung der Parteienförderung in der Steiermark durchzupeitschen und zu zementieren: Mit einer äußerst seltenen „Dringlichkeitserklärung“, die vom Landtag nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann, wollen die „Reformpartner“ verhindern, dass darüber eine Volksabstimmung durchgeführt werden kann. Darauf wies KPÖ-LAbg. Werner Murgg hin.

Hintergrund dieses Schrittes ist die Panikstimmung, von welcher SPÖ und ÖVP angesichts ihres sinkenden Rückhalts auch bei der eigenen Parteibasis erfasst wurden. Das Steiermärkische Volksrechtegesetz sieht nämlich eine Volksabstimmung über ein Gesetz vor, wenn 80 Gemeinden eine solche beantragen.

Werner Murgg: „Die von der KPÖ abgelehnte Parteienförderung, die von den Gemeinden abgeführt werden muss, ist den selbst ernannten Reformpartnern offenbar besonders wichtig. Spitäler, Schulen, Pflege, Wohnen – bei diesen und vielen anderen Themen ist keine Rede von einer Dringlichkeit. Die Parteienförderung wird aber mit diesem ungewöhnlichen Mittel einzementiert, weil man offenbar Angst hat, dass sich die Gemeinden gegen diese Maßnahme wehren.“

Der Hintergrund: SPÖ und ÖVP wollen mit einer Neuregelung der steirischen Parteienförderung u.a. eine automatische jährliche Wertanpassung (Indexierung) einführen und die Gemeinden zwingen, den Landesparteien Geld zufließen zu lassen. Diese Förderung beträgt 5,00 Euro pro wahlberechtigter Person. Die KPÖ fordert in einem Abänderungsantrag, dass es weiterhin im Ermessen der Gemeinden liegen muss, weniger oder gar keine Parteienförderung zu beschließen.

Veröffentlicht: 10. Dezember 2013

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