Ohne Ausbildung sechs Wochen eine Kindergartengruppe leiten? Diese Verschlechterung hat die Landesregierung gerade ermöglicht...

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KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Es ist mir völlig schleierhaft, wie es die Landesregierung den Beschäftigten, den Eltern und den Kindern gegenüber verantworten kann, jemanden ohne Ausbildung bis zu sechs Wochen eine Kindergartengruppe leiten zu lassen.“

Heute hat der Landtag Steiermark ein neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie ein neues Kinderbildungsförderungsgesetz beschlossen. Dem vorangegangen war eine Protestaktion unter dem Motto „Nicht vertretbar!“ von Elementarpädagog:innen und Kinderbetreuer:innen vor dem Landhaus, die scharfe Kritik an Teilen dieser Novelle übten. Stein des Anstoßes ist v. a. der Paragraph 24 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, der vorsieht, dass nicht ausgebildete, betriebsfremde, nicht näher definierte „geeignete Aufsichtspersonen“ künftig bis zu sechs Wochen eine Kindergartengruppe führen dürfen.

„Es ist mir völlig schleierhaft, wie es die Landesregierung den Beschäftigten, den Eltern und den Kindern gegenüber verantworten kann, jemanden ohne Ausbildung bis zu sechs Wochen eine Kindergartengruppe leiten zu lassen. Diese nächste massive Qualitätsminderung ist indiskutabel und in Wahrheit ein Affront gegen alle Elementarpädagog:innen und Betreuer:innen, die seit langen Jahren unter schwierigsten Rahmenbedingungen oft weit über ihre Belastungsgrenze gehen, um allen Kindern eine gute Bildung von Anfang an zu ermöglichen. Anstatt sie endlich deutlich besser zu bezahlen, mit dem lange geforderten Vertretungspool zu entlasten und den Personalmangel durch verbesserte Arbeitsbedingungen zu bekämpfen, geht die Landesregierung einmal mehr den Weg der Abwertung dieser so wichtigen Berufsgruppe, um die hausgemachten Löcher notdürftig zu stopfen. Quantität lässt sich auf Dauer nur dann erhalten und ausbauen, wenn die Qualität gesichert und verbessert wird!“, so KPÖ-LAbg. Werner Murgg.

Grüne und Landesregierung für praxisferne Randzeitenregelung

Auch an anderen Stellen sind kritikwürdige Punkte enthalten – die teilweise mit spannenden Mehrheiten beschlossen wurden: Obwohl sich grüne Abgeordnete am Protest der Beschäftigten vor dem Landhaus beteiligt haben, stimmten sie im Landtag für den von vielen Seiten kritisierten Paragraphen 15, der praxisferne Randzeiten festlegt und u. a. dazu führt, dass zu Beginn der Öffnungszeiten der Einrichtungen, in denen durch das Eintreffen der Kinder ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht, nur eine einzige pädagogische Hilfskraft anwesend sein muss. Die KPÖ stimmte selbstverständlich auch gegen diesen Punkt.

Auch problematisch: Im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist vorgesehen, dass Kinder mit maßgeblichen Entwicklungsverzögerungen in Zukunft bis zum Ende des 4. Lebensjahres in der Kinderkrippe bleiben können (§ 3). In der Krippe ist aber keine 1:1-Betreuung oder Integrative Zusatz-Betreuung (IZB) vorgesehen. Die Höchstzahl in Heilpädagogischen Kindergärten, Horten, alterserweiterten Gruppen und Krippen wird nicht verändert. Eine geringfügige Überschreitung bleibt weiterhin möglich. Auf die Hortpädagog:innen wurde erneut komplett vergessen – auch beim Bonus. Das Personal pro Integrationsgruppe wurde erneut nicht angehoben, das therapeutische Personal dem IZB-Stundenkontingent nicht angepasst. Eine zusätzliche Betreuungsperson in der Krippe ist erst ab dem 12. Kind vorgesehen. Die Überschneidungszeiten sind weiter nicht verpflichtend. Der Verstärkungspool seitens des Landes fehlt weiter. Und auch die Leitungs-Freistellung wurde nicht angehoben.

Für die KPÖ ist demnach klar: Da mit altersgerechter, qualitativ hochwertiger Pädagogik der Grundstein für einen erfolgreichen Schulbildungsweg gelegt wird und gute Bildung von Anfang an ein Grundrecht eines jeden Kindes ist, braucht es auch weiterhin den Druck von unten für echte, weiterführende Verbesserungen im elementaren Bildungsbereich!

16. Mai 2023