Offener Brief an Vizebürgermeister Johann Straßegger:

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Johann Straßegger!

Ich beziehe mich auf den Artikel in der Kleinen Zeitung vom 8. August 2009 über die Mindestsicherung..

Besonders irritiert mich folgende Aussage von Ihnen, sofern sie der Wahrheit entspricht:

„Der Brucker SPÖ-Vizebürgermeister ist durchaus ein Verfechter der Mindestsicherung:
"Es war höchst an der Zeit, dass diese Absicherung gekommen ist. Bisher waren die Antragsteller Bittsteller, jetzt haben sie endlich einen Rechtsanspruch", freut sich Straßegger.“

Laut Steiermärkischem Sozialhilfegesetz hat jeder, dessen Einkommen unterhalb des Sozialhilferichtsatztes ist, Anspruch auf Sozialhilfe.

Wenn nun jemand, der alleine wohnt, ein Einkommen von beispielsweise 500.- Euro monatlich Notstandshilfe hat, so hat dieser einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe wird wie folgt berechnet:
Richtsatz plus Miete minus Wohnbeihilfe minus Einkommen.

Kostet die Miete im Beispielsfall 300.-, so hat die betreffende Person in diesem Fall 166.- monatlich in den ersten sechs Monaten und danach 158.- Anspruch auf Sozialhilfe.

(Richtsatz für Alleinstehende 540.- plus 8.- in den ersten sechs Monaten plus Miete 300.- minus Wohnbeihilfe, in diesem Fall 182.- minus Einkommen 500.-)

Zusätzlich steht der Person im Februar und August 47.- Energiekostenbeitrag zu und im Juni und November der Richtsatz zusätzlich von je 540.-

In einem Jahr würden dieser Person also 3118.- an Sozialhilfe zustehen.
Mit seiner Notstandshilfe von 500.- monatlich wären das im Jahr gesamt: 9118.-

Mit der Mindestsicherung würde diese Person nur 8796.- jährlich erhalten.

Die Mindestsicherung ist also nicht nur ein finanzieller Nachteil für fast alle Betroffenen, sondern auch eine Farce.

Denn auch jetzt schon haben die betreffenden Personen einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe.
Trotzdem  wird die Sozialhilfe in vielen Fällen falsch bzw. gegen die geltenden Richtsätze berechnet.

Die andere Möglichkeit ist, dass die betreffenden Personen in vielen Gemeinden, nicht nur im Bezirk und der Stadt Bruck/Mur, völlig falsch informiert werden.

Ihnen wird oftmals fälschlicherweise gesagt, sie hätten keinen Anspruch, obwohl dem nicht so ist.

Wenn diese Personen sich nicht zufällig an mich oder andere KPÖ-Funktionäre wenden; wahrscheinlich gibt es jedoch auch andere Institutionen, die sich darum kümmern, fallen sie einfach um ihren Rechtsanspruch um.

Denn alleine ich berate wöchentlich zahlreiche Personen in Sachen Sozialhilfe.
Oftmals müssen wir die Anträge schreiben und an die Bezirkshauptmannschaft senden, da sie in den Gemeinden, zumindest beim ersten Anlauf, manchmal nicht einmal angenommen werden.

Werden sie angenommen, kommt es oft vor, dass die Sozialhilfe von Seiten der Bezirkshauptmannschaft falsch berechnet wird.

Wir müssen dann eine Berufung gegen die Bescheide einlegen, denen bislang in allen Fällen, zumindest im Bezirk Bruck/Mur, stattgegeben wurde oder die mittels Berufungsvorentscheidung richtig gestellt wurden.

Ich will damit auch sagen: Ein Gesetz für eine Mindestsicherung, die in dem Fall die Sozialhilfe ist, gibt es schon sehr lange.

Was nutzt ein neues Gesetz, das, wie erwähnt, für die Betroffenen nebenbei finanziell schlechter ist, wenn der Vollzug nicht stimmt?
Warum sollten sich die jeweiligen Beamten durch ein neues Gesetz anders verhalten?
Was wird Ihrer Meinung nach besser, und warum?

Warum werden die Betroffen in so vielen steirischen Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften falsch informiert?

Jeder Beamte hätte volle Informations- und Manuduktionspflicht.

Die meisten Verletzungen dieser Pflichten im Bezirk Bruck höre ich aus der Stadt Bruck/Mur, in der Sie Vizebürgermeister sind.

Ich wünsche mir hier mehr Mut von den Politikern, dass der Realität ins Auge geschaut wird.

Viel zu wenig Politiker der Mehrheitsfraktionen nehmen diese Angelegenheit wirklich ernst.

Die Sachlage sieht aber genauso aus, wie ich sie Ihnen hier schildere.
Darauf habe ich auch schon mehrmals in unseren Medien hingewiesen und weise auch durch meinen ständigen Kontakt zu den Ämtern darauf hin.

Das alles wurde im Übrigen auch von der Studie "Sozialhilfevollzug in Österreich" von der Österreichischen Armutskonferenz festgestellt:

Hier ein kleiner Auszug:

"Der Sozialhilfe-Vollzug hat in weiten Bereichen ein „von der Gesetzeslage abgewandtes Eigenleben entwickelt“ (Sozialhilfe-Experte Nikolaus Dimmel). Das führt zur sträflichen Missachtung grundlegender sozialer Rechte und dazu, dass die Sozialhilfe ihrer Rolle als zweites und letztes Netz sozialstaatlicher Sicherung nicht gerecht werden kann. Mit einer Sozialhilfereform, die sich damit begnügt, Gesetze und Richtsätze zu vereinheitlichen, ist deshalb auf dem Papier viel, für die Lebensrealität von Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, aber recht wenig gewonnen. Deshalb darf sich eine grundlegende Sozialhilfereform nicht auf eine Harmonisierung der Gesetzestexte beschränken. Der Sozialhilfevollzug ist ebenso reformbedürftig!"

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Perteneder

KPÖ Bezirksleitung Bruck/Mur

Veröffentlicht: 4. November 2009