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ÖVP kann vor der Wahl Farbe bekennen!

Maklerprovision soll Auftraggeber zahlen

Klubobmann Manfred Eber: „Der Nationalrat könnte noch vor der Wahl ein entsprechendes Gesetz beschließen – es hängt von der ÖVP ab.“

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Laut Medienberichten hat Sebastian Kurz Ende August angekündigt, die Regelung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip zu ändern – eine langjährige Forderung der KPÖ. „Ein Makler bietet eine Dienstleistung an. Wie bei anderen Dienstleistungen auch, sollte hier das Bestellerprinzip gelten: Der Auftraggeber, in der Regel der Vermieter, soll die Maklerprovision übernehmen – eigentlich logisch“, so Klubobmann Manfred Eber. Ähnliche Regelungen gibt es bereits beispielsweise in Großbritannien, in der Schweiz, in Belgien oder in Deutschland.

Doch noch ist keine Entscheidung erfolgt. Deswegen wird die KPÖ bei der kommenden Gemeinderatssitzung einen Dringlichen Antrag einbringen, dass der Bundesgesetzgeber aufgefordert werden soll, noch vor der Wahl die „Maklerprovision für den Auftraggeber“ zu beschließen.

„Eine Änderung der geltenden Bestimmungen ist zum Greifen nahe. Nun ist es Zeit, dass speziell die ÖVP hier Farbe bekennt. Entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung ziert sich die Volkspartei jetzt, dies noch vor der Wahl umzusetzen. Die Grazer ÖVP könnte hier ihrer Bundespartei einen Anstoß geben und damit die finanzielle Situation von unzähligen ÖsterreicherInnen erleichtern“, lädt Eber die GemeinderatskollegInnen der ÖVP ein, dem Antrag zuzustimmen.

Im September 2016 haben Stadträtin Elke Kahr und Klubobmann Manfred Eber die Petition „Weg mit der Maklerprovision für Mieterinnen und Mieter“ an die zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures übergeben (siehe Foto). „Die gesammelten 7.871 Unterschriften hatten wir in kürzester Zeit alleine in Graz zusammen. Doch unsere Petition dümpelt noch immer im Parlamentsausschuss herum“, so Eber.

Foto zur freien Verwendung: Klubobmann Manfred Eber, Nationalratspräsidentin Doris Bures, Stadträtin Elke Kahr bei der Übergabe der Petition „Weg mit der Maklerprovision für Mieter“.

18. September 2019