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Neuregelung der Mindestpension schließt die meisten Frauen aus

Kindererziehungszeiten zählen bei Pensionserhöhung nicht

215.609 Menschen haben 2015 in Österreich nur eine Mindestpension bezogen. Fast zwei Drittel von ihnen sind Frauen. 2017 beträgt die Höhe der Mindestpension für Alleinstehende 889,84 Euro, netto sind es 844,46 Euro. Seit einer Gesetzesänderung bekommen Personen, die 30 Jahre gearbeitet haben, eine Mindestpension von 1000 Euro. Leider bleiben davon aber viele ausgeschlossen.

Die groß verkündete „Ausgleichszulage Plus“ im Pensionsrecht stellt sich als Rohrkrepierer heraus. Angekündigt wurde: Wer 30 Jahre gearbeitet, aber zu wenig verdient hat, bekommt ab 2017 1.000 Euro Pension. Netto sind das allerdings nur 949 Euro. Und auch das trifft nur auf Alleinstehende zu, Witwen oder Witwer sind ausgenommen. Kindererziehungszeiten werden nicht angerechnet. Dadurch reduziert sich die Zahl der Begünstigten auf eine sehr überschaubare Zahl.

Die meisten Frauen, die Kinder großgezogen haben, können die erforderlichen 30 Versicherungsjahre nicht erreichen. Die KPÖ hat versucht, die Landesregierung zu überzeugen, sich in Wien für eine gerechtere Lösung einzusetzen. SPÖ, ÖVP und FPÖ lehnten aber ab.

In der Landtagssitzung am 16. Mai 2017 wies KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler darauf hin, dass die meisten Frauen aufgrund dieser Einschränkungen von der Pensionserhöhung ausgeschlossen bleiben. Besonders Frauen sind oft von Altersarmut betroffen. Eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten hätte vielen Frauen die Chance gegeben, wenigstens 100 Euro im Monat mehr zur Verfügung zu haben.

Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Eine Pension von 1000 Euro brutto ist kein Luxus. Viele Ex-Politikerinnen und –Politiker bekommen mehr als das Zehnfache dieses Betrags. Viele Frauen bleiben jetzt auf der Strecke, weil Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden. Das ist nicht gerecht.“

Veröffentlicht: 16. Mai 2017

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