Nazi Relikt

Die Kirchensteuer ist ein Relikt der Nazi-Annexion Österreichs

Rote und blaue Sozialdemokraten werden nicht müde sich für das Mitwirken Österreichs am Nationalsozialsmus zu entschuldigen. Eine selbstverräterische Praxis.

Ein Thema  mit starkem Refombedarf ist die Kirchensteuer. Der Grazer Experte für Kirchenfinanzierung Rudolf K. Höfer veröffentlichte zu Geschichte und Konsequenzen den Kirchensteuer in Österreich einen Text in der Presse, der hier zitiert ist. Sein Fazit:  Sowohl Politik als auch Kirchen sollten den Reformschritt planen und nicht die Augen vor einem NS-Gesetz verschließen, zumal NS-Wiederbetätigung immerhin strafbar ist.

Originaltext die Presse


 

 

Zerstört die Kirchensteuer die Kirche?

Das Kirchenbeitragsgesetz, eine zur NS-Zeit eingeführte Zwangssteuer, sollte nach 80 Jahren endlich beseitigt werden.

 

Wer die jüngsten Entwicklungen in einigen Kirchen betrachtet, sieht, wie Glaubwürdigkeit durch wiederholt aufgetretene Skandale (sexueller Missbrauch, Finanzen) verloren gegangen ist. Die Kirchenaustritte aus den katholischen und evangelischen Kirchen haben ein Ausmaß erreicht, das Religionsgemeinschaften zunehmend in die Bedeutungslosigkeit oder, wie Kardinal Christoph Schönborn sagt, die (katholische) Kirche „an den Rand gedrängt“ hat. Die ab 2010 bekannt gewordenen Missbrauchs- und Vertuschungshandlungen bis in die höchsten Ebenen trugen zu dieser Entwicklung noch bei.

Am 1. Mai jährt sich die Einführung des unseligen NS-Kirchenbeitragsgesetzes in Österreich zum 80. Mal. Für einen kleinen Kreis mag das Anlass zum Feiern sein, für die meisten Kirchen ist es das aber nicht. Der Religionssoziologe Paul Zulehner erinnerte jüngst daran, dass die „Kirchenaustritte galoppieren“: Lag der Anteil der Katholiken in der Bevölkerung Österreichs 1950 noch bei 89 Prozent, war er 2001 auf 71 und 2018 auf 57 Prozent gesunken; von 2007 bis 2018 sind 660.000 Katholiken ausgetreten. Wie das Kirchenbeitragsgesetz Austritte fördert, zeigt ein Vergleich zwischen Österreich und Südtirol. Die italienische Diözese Bozen-Brixen hatte im Jahr 2018 exakt 14 Austritte, rechnet man das auf die Bevölkerungszahl Österreichs hoch, wären das seit 1945 zusammengerechnet etwa 10.200 Austritte. Real traten seither aber 2,4 Millionen allein aus der katholischen Kirche aus.

Das Kirchenbeitragsgesetz ist vom damaligen Reichsstatthalter Arthur Seyß-Inquart unterschrieben, der wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt und 1946 hingerichtet worden ist. Er musste bei Adolf Hitler rückfragen, der den im Entwurf geplanten Titel „Kirchensteuer“ abzuändern verlangte, und so das als „Gesetz zur Erhebung von Kirchenbeiträgen“ oktroyiert wurde, weil für Hitler Kirchen „Vereine“ sein sollten. Das von Gauinspektor Hans Berner beschriebene Ziel war „ein vernichtender Schlag gegen die Kirchenorganisation“; katholische, evangelische, reformierte und altkatholische Kirche sind benannt. Österreichs Bischöfe haben 1939 energisch gegen das Zwangsgesetz protestiert.

 

Durch Hitlerdeutschland erhielten übrigens mehrere andere Länder Kirchenbeitragsgesetze: Tschechien (Sudetenland), Polen (Schlesien, Warthegau), Belgien (Eupen-Malmedy), Frankreich (Elsaß-Lothringen) und Slowenien (Krain). Nach der Befreiung haben die Länder diese Gesetze beseitigt. Nur in Österreich gilt immer noch das von einem NS-Kriegsverbrecher unterzeichnete Gesetz. Stört das überhaupt niemanden in Politik und Kirchen?

Die Kirchensteuer in Deutschland hat 1919 die Weimarer Koalition demokratisch eingeführt, das Kirchenbeitragsgesetz ist Österreich aber von der NS-Diktatur auferlegt worden. Wer die Kirchensteuer in Deutschland und den Kirchenbeitrag in Österreich als gleichwertig beurteilt, der verdrängt die Einführung durch das mörderische Regime.

Pfarrer als Geldeintreiber

Die vom NS-Regime auferlegte Steuer für vier Kirchen ist bis heute eine öffentlich-rechtliche Zwangssteuer. Die Möglichkeit des Austritts ändert daran nichts. Wer in seiner Kirche bleiben will, dem wird die Taufe als „Beitrittserklärung“ zum „Verein“ Kirche entgegengehalten, ohne dafür jemals eine Unterschrift geleistet zu haben. Das Kirchenbeitragsgesetz wollte Pfarrer in die Rolle der Geldeintreiber bringen, das haben bald die Bischöfe mit den Finanzkammerdirektoren und Beitragsstellen übernommen.

Weil die Taufe durch Austritt nicht gelöscht wird, kennt das katholische Kirchenrecht auch keinen Kirchenaustritt, sondern verweist nur auf „Glaubensabfall“. Es wurde die sinnwidrige Regelung konstruiert, dass dem, der nicht zahlt, Glaubensabfall unterstellt wird. Damit wird der Ausschluss von Abendmahl und Kommunionempfang und der Entzug kirchlicher Rechte begründet. Kaum jemand der Ausgetretenen ist aber vom bisherigen „Glauben abgefallen“. Biblisch ist das Wort Jesu „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ gültig. Die staatliche Zwangsabgabe als Vorauszahlung wird für den Empfang von Abendmahl oder Kommunion junktimiert. Wer weniger zahlen, aber bleiben will, bekommt zu hören: „Dann müssen Sie austreten.“ Zahlt jemand nicht, wirken auf Antrag der Kirchenbeitragsorganisation österreichische Gerichte bei Klagen durch Bescheid mit: „Aufgrund nicht überprüfter Behauptungen der klagenden Partei ergeht folgender bedingter Zahlungsbefehl“, wobei Kosten von 74 Euro hinzukommen.

Die Kirchenbeitragsordnung in Österreich ist sozial völlig fragwürdig. Selbst bei niedrigen Einkommen werden Lohnsteuerpflichtigen 28,92 Euro und wird Einkommensteuerpflichtigen das Vierfache (!), nämlich 124,44 Euro, vorgeschrieben, und das ist asozial, auch gegenüber neuen Selbstständigen mit prekären Einkommen. Etwa 2,4 Millionen Menschen in Österreich verfügen über ein Jahreseinkommen unter 11.000 Euro, sie sind von Steuern befreit, nicht aber vom Kirchenbeitrag. Davon leben eine Million Menschen direkt an der Armutsgrenze. In Deutschland zahlt durch Bindung an die Steuerleistung nur ein Drittel Kirchensteuer. Diese Schieflage geht auf das übernommene Vereinsdenken zurück und blieb selbst von anerkannten Hilfsorganisationen für Arme bisher unbeachtet.

Es wäre ein enormer Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, wie in Italien eine Steuerwidmung für Religionsgemeinschaften oder den Staat anstatt des bestehenden Kirchenbeitrags einzuführen. Das Ende des Kirchenbeitrags als Steuererleichterung im geschätzten Volumen von ca. 500 Millionen Euro würde Arme von dieser Last befreien, aber etwa nur zur Hälfte das Budget belasten, also überaus treffsicher sein. Der Zusammenhalt kann religionsneutral gefördert werden, Religionsgemeinschaften können frei die Steuerwidmung übernehmen. Die für Italien oft behauptete „Staatsfinanzierung“ ist ein durchschaubares Konstrukt der Kirchenbeitragslobby, denn die Bürger bringen die Steuern auf und dürfen dafür über einen kleinen Teil ihrer Leistung abstimmen. Deshalb ist die Deutung als „Kultursteuer“ irreführend, weil für den Einzelnen damit keine Belastung verbunden ist.

 

Nicht von oben herab

Bei einer ORF-Umfrage 2009 votierten 85 Prozent für: „Alternative zum Kirchenbeitrag ist längst überfällig“. Wenn in Kinos wie jüngst für den Kirchenbeitrag geworben wird, so setzen einige offenbar auf die NS-Kirchenpolitik. Kardinal Reinhard Marx sagte jüngst: „Kirche darf Menschen nicht von oben herab begegnen.“ Planbarkeit wird für den Kirchenbeitrag ins Feld geführt, die Austritte werden ignoriert. Der schon gemeldete Personalabbau in Diözesen bis 2030 ist mit Steuerwidmung nach italienischem Vorbild eher vermeidbar. Auch würde damit ein Umdenken eingeleitet. Statt „Wo kann ich austreten“ würde es vielleicht heißen: „Für wen engagiere ich mich“?

Sowohl Politik als auch Kirchen sollten den Reformschritt planen und nicht die Augen vor einem NS-Gesetz verschließen, zumal NS-Wiederbetätigung immerhin strafbar ist.

 

 

Veröffentlicht: 22. April 2019