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Naturschutz: Neues steirisches Gesetz mit Mängeln

Claudia Klimt-Weithaler: „Großer Fehler, auf Begutachtungsverfahren zu verzichten“

Im steirischen Landtag soll im Mai 2017 eine Neufassung des Naturschutzgesetzes beschlossen werden. Darüber hat es jahrelange Vorberatungen gegeben. Das Gesetz bringt einige Verbesserungen gegenüber den derzeit geltenden Bestimmungen, allerdings birgt es auch große Gefahren – besonders für den Großraum Graz. Darauf verweist KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Äußerst problematisch ist die Vorgangsweise: Wie bereits bei der Wohnunterstützung und anderen Gesetzen, die sich letztendlich als unausgegoren erwiesen haben, wird auch beim Naturschutzgesetz bewusst auf eine Begutachtung verzichtet. Das ist durch einen Geschäftsordnungstrick zwar möglich, aber nicht sinnvoll. „Es hat sich immer wieder gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Meinung möglichst vieler einzuholen, die sich mit dem Inhalt eines Gesetzes beschäftigen. Dadurch werden Probleme schon im Vorfeld sichtbar und das Gesetz muss nicht gleich repariert werden“, so Klimt-Weithaler.

Die KPÖ hat eine Begutachtung auch im Unterausschuss eingefordert, jedoch wollen SPÖ und ÖVP das „Paket nicht mehr aufschnüren.“ Ein weiterer Mangel ist, dass viele Details – wie schon beim Gesetz über die Wohnunterstützung – über Verordnungen geregelt werden, nicht durch das Gesetz selbst. Verordnungen werden ohne Einbindung des Landtags beschlossen. Deshalb bedeutet diese Vorgangsweise auch einen Verlust von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten.

Inhaltlich übt die KPÖ an der weitreichenden Entmachtung der Naturschutzbehörden Kritik. Sämtliche Kompetenzen werden bei der Landesregierung konzentriert. Auch der Informationsfluss über die Einhaltung von Naturschutzauflagen nach Umweltverträglichkeitsprüfungen ist nicht mehr gewährleistet. Besonders gravierende Auswirkungen hat das Gesetz auf die Landeshauptstadt Graz: „Durch den Entfall der Bewilligungspflicht für Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet wird der Grazer Grüngürtel in der derzeitigen Form nicht mehr aufrechtzuerhalten sein. Betroffen sind 45 Prozent der Stadtfläche“, warnt die KPÖ-Klubobfrau vor einer planlosen Verbauung der Landeshauptstadt.

Eine völlige Freigabe erfolgt für Handymasten und Hochspannungsleitungen, die künftig nicht mehr ins Landschaftsbild integriert werden müssen. Darüber hinaus dürfen Schutzgebiete und sogar Bäume künftig mit (Wahl-)Werbung verunstaltet werden. Auch wenn einige Regelungen Verbesserungen darstellen, etwa beim Schutz der Moore, wurde für den Naturschutz nicht die beste Lösung getroffen.

26. April 2017