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Naturschutz: Neues Gesetz mit bitterem Beigeschmack

Claudia Klimt-Weithaler: „Profitinteressen wichtiger als Naturschutz“

Heute hat Landtag eine Neufassung des steirischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Viele konstruktive Vorschläge wurden nicht berücksichtigt, in vielen Punkten stellt das Gesetz einen Rückschritt dar. Besondere Gefahr droht dem Grazer Grüngürtel, dem nun eine Verbauung droht. Die KPÖ stimmte aufgrund der Mängel gegen das neue Gesetz.

In der Sitzung hat es noch einen Versuch gegeben, das Naturschutzgesetz einer Begutachtung zu unterziehen. Das haben SPÖ und ÖVP wie bereits in den vergangenen Verhandlungen von den Regierungsparteien verhindert. Eine Begutachtung hätte zu einer deutlichen Verbesserung des Gesetzes beitragen können.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler verweist auf die groben Mängel des Gesetzes, das in einzelnen Punkten auch Verbesserungen bringt. 45 % des Grazer Stadtgebietes sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. War es bisher notwendig, dass Bauten in dieser Zone von der Baubehörde an den Naturschutzbeauftragten zur Überprüfung und Genehmigung geschickt wurden, soll jetzt unter dem Deckmantel der „Verwaltungsvereinfachung“ die Baubehörde selbst für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Genehmigung von Bauvorhaben zuständig sein.

„Es ist ein großer Fehler, ein für alle Steirerinnen und Steirer wichtiges Thema wie den Naturschutz hinter verschlossenen Türen zu behandeln. Eine Begutachtung hätte die Möglichkeit geboten, viele Mängel zu beheben. Oft waren Profitinteressen wichtiger als der Naturschutz. Das hinterlässt einen bitteren Beigeschmack“, sagt Klimt-Weithaler.

Auch der Grazer KPÖ-Raumordnungssprecher Manfred Eber wies darauf hin, dass mit diesem Zugeständnis an die Bauwirtschaft der Begriff Landschaftsschutz zu einer leeren Worthülse verkommt.

Ein weiterer entscheidender Mangel des neuen steirischen Naturschutzgesetzes ist, dass viele Details – wie schon beim Gesetz über die Wohnunterstützung – über Verordnungen geregelt werden, nicht durch das Gesetz selbst. Verordnungen werden ohne Einbindung des Landtags beschlossen. Deshalb bedeutet diese Vorgangsweise auch einen Verlust von Transparenz und Kontrolle.

Eine völlige Freigabe erfolgt für Handymasten und Hochspannungsleitungen, die künftig nicht mehr ins Landschaftsbild integriert werden müssen. Darüber hinaus dürfen Schutzgebiete und sogar Bäume künftig mit (Wahl-)Werbung verunstaltet werden. Auch wenn einige Regelungen Verbesserungen darstellen, etwa beim Schutz der Moore, wurde für den Naturschutz nicht die beste Lösung getroffen.

Veröffentlicht: 16. Mai 2017

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