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Sebastian Kurz übernimmt KPÖ-Forderung

Druck beim Thema Wohnen zeigt Wirkung

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Klubobmann Manfred Eber, Nationalratspräsidentin Doris Bures und Stadträtin Elke Kahr (v.l.n.r.) bei der Petitionsübergabe im Parlament (September 2016)

Dass die Maklergebühren nicht von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden muss, sondern vom Vermieter getragen werden soll, ist eine hartnäckige und langjährige Forderung der KPÖ. Schließlich sind es ja zumeist die Vermieter, die die Makleragenturen beauftragen. Dass nun Sebastian Kurz diese Forderung aufnimmt, findet die Grazer Stadträtin Elke Kahr grundsätzlich gut. Bisher hat die ÖVP dies stets zurückgewiesen.

Wenn die Volkspartei dieses Anliegen tatsächlich ernst nimmt, könnte sie einen entsprechenden Antrag schon vor der Wahl im Parlament einbringen. Eine Mehrheit dürfte sich dort mit ziemlicher Sicherheit finden lassen. Sollte dies vor der Wahl nicht geschehen, besteht die große Gefahr, dass Alt-Kanzler Kurz die WählerInnen lediglich hinters Licht führen will“, sagt Kahr.

Im September 2016 übergaben Stadträtin Elke Kahr und Klubobmann Manfred Eber die Petition „Weg mit der Maklerprovision für Mieterinnen und Mieter“ an die damalige und derzeitige zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (siehe Foto).
„Die gesammelten 7.871 Unterschriften hatten wir in kürzester Zeit alleine in Graz zusammen. Diese Ungerechtigkeit trifft viele Wohnungssuchende, vor allem viele junge Familien, die oft tief in die Tasche greifen müssen. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass derjenige zahlt, der eine Leistung in Auftrag gibt. Doch unsere Petition dümpelt noch immer im Parlamentsausschuss herum“, so Stadträtin Kahr.

Allein die Wohnungseinstiegskosten machen in Österreich im Schnitt so viel aus wie die Miete für ein halbes Jahr. Maklerprovisionen sind davon ein wichtiger Faktor. Seit Jahren weist die KPÖ gemeinsam mit der AK und dem Mieterschutzverband auf diesen Missstand hin. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Holland, Belgien, Norwegen, Irland oder der Schweiz müssen die Mieterinnen und Mieter keine Provision zahlen. Seit 1. Juni 2015 muss auch in Deutschland der Auftraggeber die Provision zahlen.

20. August 2019