Landtagssitzung 23. November 2010

Anträge und Initiativen der KPÖ

Wiedereinführung des Pflegeregresses

Dringliche Anfrage von LAbg. Klimt-Weithaler an Landesrätin Edlinger-Ploder

Zwei Jahre nach Abschaffung des Pflegeheim-Regresses lässt die zuständige Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen über die Medien ausrichten, dass aus ihrer Sicht kein Weg an der Wiedereinführung des Regresses vorbeiführe. Als Grund dafür wurde in der von ihr eilig dazu einberufenen Pressekonferenz die Kostenexplosion genannt, die dadurch hervorgerufen würde, dass eine große Anzahl von Menschen mit niedriger Pflegeeinstufung die Abschaffung des Regresses nutzten, um sich teure Heimplätze zu sichern.

 

Angesichts der Tatsache, dass die dramatische Kostenentwicklung im Pflegebereich seit Jahren bekannt ist und bereits unabhängig von der Abschaffung des Regresses Dimensionen erreicht hatte, die Sozialhilfeverbände und Land Steiermark vor große Schwierigkeiten stellte, wirkt diese Begründung absurd.

 

Den verantwortlichen Regierungsmitgliedern ist seit Jahren bekannt, welche die tatsächlichen Kostentreiber im Pflegebereich sind: nämlich gewinnorientierte private Pflegeheimbetreiber, die mit öffentlichen Mitteln gewaltige Gewinne einfahren. Die KPÖ hat bereits seit Jahren systematisch Vorschläge gemacht, wie man der Kostenentwicklung im Pflegebereiche Herr werden kann, und hat diesbezüglich eine Reihe von Anträgen im Steiermärkischen Landtag gestellt, von denen nicht wenige eine Mehrheit gefunden haben.

 

Dieser letzte Anschlag auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wirft zahlreiche Fragen auf, vor allem was die Umsetzung der Beschlüsse des Landtages betrifft, die gefasst wurden, um die Kosten im Pflegebereich unter Kontrolle zu bringen.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:
1. Wie groß ist der Prozentsatz der mit Pflegestufe 1 eingestuften BewohnerInnen an den in stationären Einrichtungen untergebrachten Pflegebedürftigen? 

 

2.Wie hat sich dieser Prozentsatz  seit 1.11.2008 verändert?

 

3. Um welchen Prozentsatz haben sich die Tagsätze für Pflegeheime in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich zum jeweils vorausgegangenen Jahr erhöht?

 

4. Der medial breit beworbenen Abschaffung des Angehörigenregresses folgte die neu eingeführte Praxis, Pflegebedürftige zu Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu zwingen. Jetzt, zwei Jahre später, wird über Zeitungsberichte das Vorhaben in Aussicht gestellt, den Angehörigenregress zumindest teilweise wieder einzuführen. Glauben Sie, dass Angehörige Pflegebedürftiger Menschen angesichts dessen planbare und stabile Rahmenbedingungen für die Ordnung ihrer Lebensumstände vorfinden? Glauben Sie, dass angesichts von im Jahrestakt wechselnden Verhältnissen im Pflegebereich der Vertrauensschutz gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiterhin ausreichend gegeben ist?

 

5. In einer Stellungnahme der Landesregierung vom 5.10.2009 zu einem Antrag der KPÖ, der zum Inhalt hatte, die Kosten der stationären Pflege auf einen kostendeckenden Tagsatz zu beschränken, wurde von der  Fachabteilung 11a ausgeführt, dass durch die normierten Tagsätze eine Kostendeckung erreicht würde und eine Subventionierung privater Träger daher nicht stattfände. Die Pflegeheimpreise, so die Stellungnahme weiter, wurden so festgesetzt, dass eine kostendeckende Leistungserbringung im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten der Leistungserbringer möglich ist. Zusätzliche Mittel, die beispielsweise Cashflow fördernd sind und über einer Kostendeckung liegen, wurden nicht angesetzt.
Wenn auch private Betreiber kostendeckend operieren müssen, wie  ist es dann ihrer Ansicht nach möglich, dass beispielsweise die IMMAC-Gruppe ihre Renditefonds, die in Pflegeheime in der Steiermark investieren – mit dem Versprechen monatlicher Ausschüttungen von 6,5 % bis 8 % –, bewerben kann?

 

6. Mit dem Landtagsbeschluss Nr. 1729 aus der 55. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 17. November 2009 wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag ehestmöglich ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Vorlage eines solchen Konzeptes gediehen? 

 

7. Wann werden sie dem Landtag ein dem Beschluss 1729 entsprechendes Konzept vorlegen?

 

8. Wie vielen Pflegebedürftigen wird derzeit die Sozialhilfe mit der Begründung verweigert, es seien zuerst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige – notfalls gerichtlich – durchzusetzen?
Bei wie vielen der Betroffenen handelt es sich um volljährige Erwachsene, die verhalten wurden, gegen ihre Eltern Unterhaltsansprüche durchzusetzen?
Bei wie vielen der Betroffenen handelt es sich um Eltern volljähriger Kinder, die gezwungen wurden, Unterhaltsansprüche gegen ihre erwachsenen Kinder durchzusetzen?

 

9. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Pflegebedürftigen in den steirischen Pflegeheimen derzeit?

 

10. Wie groß ist der Anteil der Mittel, die durch solche Unterhaltsklagen aufgebracht wurde, im Verhältnis zu den gesamten Pflegekosten, die dem Land Steiermark erwachsen?

 

11. Das Ergebnis des Rechnungshofberichtes der Stadt Graz „Erhöhung der Tagsätze für Pflegeheime ab 1. Jänner 2009 – Prüfung des Normkostenmodells“, aber auch das Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Studie zum Pflegeheimbereich (KDZ), die gemeinsam von den Kostenträgern (Land Steiermark, Städtebund und Gemeindebund) in Auftrag gegeben wurde, haben zutage gefördert, dass das bestehende Normkostenmodell zu weitaus überhöhten Abgeltungen für die Pflegeheimbetreiber führt. In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Einl.Zahl 3423/1, in der XV Gesetzgebungsperiode stellte LHStv. Siegfried Schrittwieser in Aussicht, eine Überarbeitung des bestehenden Normkostenmodells mit Beginn 2010 einzuleiten. Wie weit sind die Vorarbeiten für eine Überarbeitung des Normkostenmodells gediehen, und welche finanziellen Auswirkungen sind für das Land Steiermark durch dessen Implementierung zu erwarten?

 

12. In der vergangenen Gesetzgebungsperiode ist die ÖVP mit Klubobmann Christopher Drexler an der Spitze mit der Forderung an die Medien getreten, das Normkostenmodell zu evaluieren, da die ausbezahlten Tagessätze um 9-14 Prozent zu hoch wären. Stehen sie zu von ihrer Fraktion formulierten Ziel die Kosten im Pflegebereich durch eine Berichtigung des Normkostenmodells zu erreichen?

Entschließungsantrag: Keine Wiedereinführung des Regresses im Pflegebereich

(Keine Mehrheit, Ablehnung durch SPÖ, ÖVP und FPÖ)

Der Landtag hat mit 16.9.2008 beschlossen, den Regress im Sozialhilfegesetz abzuschaffen. Dieser Beschluss wurde mit der Novelle zum Sozialhilfegesetz LGBl Nr. 113/2008 umgesetzt.
Diese Regelung wurde aber binnen kürzester Zeit ausgehebelt, indem Hilfebedürftige genötigt wurden, Unterhaltsklagen gegen ihre Angehörigen einzubringen, ansonsten ihnen keine Sozialhilfe gewährt werden könne. 
 
Die Praxis, dass Unterhaltspflichtige (Eltern, Kinder, (Ex-)Ehepartner) nun doch zur Kasse gebeten werden und dass in weit höherem Umfang als vor der Abschaffung des Regresses, widerspricht klar dem Auftrag des Gesetzgebers! Die Situation hat sich gegenüber der ursprünglichen Regressregelung sogar noch massiv verschlechtert:
Die Sozialhilfe wird nämlich nun gar nicht erst ausgezahlt, sondern schon im Vorfeld an das Einbringen einer Unterhaltsklage geknüpft. Dies widerspricht klar der Intention des Sozialhilfegesetzes, eine bestehende Notlage zu beseitigen oder eine drohende Notlage abzuwenden (§ 1 Abs.3 Stmk.SHG)!
Überdies ist die Ersatzpflicht des Unterhaltspflichtigen auch weitaus höher, als es nach der Regressregelung der Fall war. War der Regress noch mit 16 Prozent des Einkommens begrenzt, kann der Unterhalt bis zu 22 Prozent betragen.
Mit Erlass hat die Fachabteilung 11A sichergestellt, dass zumindest Kinder vom Pflegeregress ausgenommen werden. Notwendig wäre nun per Erlass sicherzustellen, dass in Zukunft gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber erwachsenen Sozialhilfebeziehern vom Rückersatz auszunehmen sind.
 
Langfristig ist natürlich eine gesetzliche Regelung unerlässlich. Das Sozialhilfegesetz sollte daher in der Form geändert werden, dass Unterhaltspflichten gemäß §§ 94 und 140ff ABGB, zumindest soweit sie volljährige Hilfebedürftige betreffen, nicht zum Ersatz der Sozialhilfe herangezogen werden.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
 
Die Landesregierung wird aufgefordert:
1.      Die vom Landtag erst am 16.9.2008 beschlossene Abschaffung des Regresses im Stmk. Sozialhilfegesetz nicht anzutasten,
2.      Per Erlass sicherzustellen, dass aus dem ABGB erwachsende Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern gegenüber ihren Eltern, von Eltern gegenüber ihren Kindern und von (Ex-)Ehegatten (§§ 94, 140ff ABGB) von der Ersatzpflicht des Aufwandes des Sozialhilfeträgers auszunehmen bzw bei der Berechnung des Einkommens der Hilfeempfängerin/des Hilfeempfängers nicht zu berücksichtigen sind, und
3.      Dem Landtag binnen 3 Monaten einen Entwurf für eine Novelle des Stmk.SHG vorzulegen, die sicherstellt, dass aus dem ABGB erwachsende Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern gegenüber ihren Eltern, von Eltern gegenüber ihren Kindern und von (Ex-)Ehegatten (§§ 94, 140ff ABGB) weder als Einkommen der Hilfeempfängerin/des Hilfeempfängers iSd § 5 Stmk.SHG  noch als Rechtsanspruch oder Forderung im Sinne des § 28 Abs.4 Stmk.SHG zu verstehen sind.

Veröffentlicht: 3. Dezember 2010

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