Landtagssitzung 19. Jänner 2016

Kontrolle des Vollzugs des neuen Glücksspielgesetzes

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LH Hermann Schützenhöfer

Am 1. Juli 2014 hat der Landtag das neue Glücksspielgesetz für die Steiermark beschlossen. Seit 1.1.2016 dürfen demnach keine Einzelautomaten mehr aufgestellt werden. Im Jahr 2015 waren in der Steiermark nach den uns vorliegenden Zahlen noch über 2000 Automaten in Betrieb, die nun nicht mehr betrieben werden dürfen.

Daher stelle ich gemäß § 69 GeoLT folgende Anfrage:

Welche Schritte unternimmt die Steiermärkische Landesregierung, um die Einhaltung des Verbots der alten Glücksspielautomaten zu gewährleisten?

 

Aufstockung des Fachpersonals der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Im Tätigkeitsbericht der steirischen Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2013/2014 wird im Kapitel zur räumlichen, personellen und organisatorischen Situation auch auf die unzureichende Ausstattung der Anwaltschaft mit Fachpersonal eingegangen. Aktuell werden dem Anwalt für Menschen mit Behinderung lediglich eine zu 50% beschäftigte diplomierte Sozialarbeiterin sowie eine zu 75% beschäftigte Juristin zur Seite gestellt.

Bei einem unverändert hohen Maß an Inanspruchnahme der Leistungen der Anwaltschaft und einer Zielgruppe von deutlich mehr als 100.000 BürgerInnen, deren Familien und allen weiteren mit einzelnen oder kollektiven einschlägigen Problemstellungen konfrontierten oder davon betroffenen Personen, können unter diesen Umständen dauerhaft nur die dringendsten und notwendigsten Tätigkeiten ausgeführt werden.  Diese Personalsituation beschneidet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen in höchstem Maße.

Sämtliche diesbezügliche Interventionen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, auch bei den verantwortlichen politischen ReferentInnen, blieben ergebnislos und bis zum Ende des Berichtszeitraumes auch gänzlich unbeantwortet.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Fachpersonal der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Absprache mit dem Leiter der Anwaltschaft aufzustocken.

Aufwertung der Berufsgruppe der KindergartenpädagogInnen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Eine der von den beteiligten Jugendlichen im Rahmen des Jugendlandtages 2012 erarbeiteten Thesen im Bereich Soziales, befasste sich mit dem Stellenwert der Berufsgruppe der KindergartenpädagogInnen in der Gesellschaft. Die These wies darauf hin, dass KindergartenpädagogInnen größere gesellschaftliche Wertschätzung genießen sollten und die in der Branche üblichen Löhne ihrer verantwortungsvollen Aufgabe meist nicht entsprechen.

Die Weiterentwicklung der Kindergärten zu Bildungseinrichtungen zieht immer mehr neue und komplexere Aufgaben und Herausforderungen für die ElementarpädagogInnen nach sich. Zusätzliche Tätigkeiten, wie auch zum Beispiel die Durchführung verpflichtender Elterngespräche im Rahmen der vorliegenden 9. Novelle des Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, werden stillschweigend zusätzlich zu bestehenden Pflichten an die ElementarpädagogInnen übertragen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat sich zu einer gemeinsamen Bildungsoffensive unter Einbindung aller am Bildungswesen Beteiligten bekannt, und die politischen Leitlinien und Ziele dieser Anstrengung dem Landtag Steiermark im Jänner 2013 in Form der „Ausgewählten Maßnahmen zur Umsetzung des Regionalen Bildungsplanes Steiermark“ betitelten Zusammenfassung, sowie den angeschlossenen Berichten der ExpertInnengruppe zur Kenntnis gebracht. Diese enthalten ambitionierte Ziele für die Weiterentwicklung des Bereiches Elementarpädagogik bzw. Kinderbetreuung, und dabei insbesondere:

  • Sicherung und Ausbau eines qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebotes
  • Förderung der Sprachentwicklung der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund
  • Optimale Gestaltung der Nahtstelle zwischen Kindergarten und Volksschule

Am 2. Juli.2013 fasste der Landtag Steiermark dazu einstimmig den folgenden Beschluss (Landtagsbeschluss Nr. 707 aus der 34. Sitzung der XVI. Gesetzgebungsperiode):
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob ähnlich wie bei der LehrerInnenausbildung Neu, eine Plattform zur Aus- und Weiterbildung von ElemetarpädagogInnen eingerichtet werden kann, um deren Ausbildung für die Zukunft auf neue Beine zu stellen."

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, welche Maßnahmen aufgrund des einstimmigen Beschlusses Nr. 707 der XVI. GP des Landtag Steiermark getroffen wurden.

 

     
 

19. Januar 2016